Die Dominikanische Republik ist ein beliebtes Reiseziel zwischen dem Atlantik und der Karibik. Jährlich entscheiden sich rund 4 Millionen Menschen für einen Besuch des Inselstaats. In der an der Südküste gelegenen Hauptstadt Santa Domingo, die gleichzeitig die bevölkerungsreichste Stadt des Landes darstellt, leben knapp 3 Millionen Menschen.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Einreise möglich?
Nur Personen aus Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea und Uruguay benötigen zur Einreise in die Demokratische Republik weder ein Visum noch eine sogenannte Touristenkarte, die eine Gebühr für die Einreise darstellt.
Für die meisten anderen Nationalitäten genügt eine Touristenkarte. Eine solche Touristenkarte ermöglicht einen 30-tägigen Aufenthalt, kann einmal benutzt werden und ist nach der Ausfertigung 1 Jahr gültig. Man kann sie entweder vor Reiseantritt bei der zuständigen ausländischen Vertretung oder direkt am Flughafen in der Dominikanischen Republik beantragen. Allerdings kann sie nur im Rahmen von touristisch geprägten Aufenthalten verwendet werden. Für andere Aufenthalte muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.
Wie gestalten sich Ein-und Ausreise für einen deutschen Staatsbürger?
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine einmalige Einreise und einen bis zu 90-tägigen Aufenthalt kein Visum. Bei der Einreise (oder zuvor) muss die besagte Touristenkarte (Kosten von etwa 10 Euro) gekauft werden, die aber nicht 90, sondern nur 30 Tage gültig ist. Der Preis für diese Touristenkarte soll ab dem 1. April 2018 grundsätzlich in den Flugpreis integriert werden, der Erwerb bei Einreise entfällt somit.
Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt vor Ort eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Dies kann auch bereits im Voraus bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat in Hamburg oder Frankfurt geschehen. Dazu müssen ein Reisepass im Original und eventuell eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beigefügt werden.
Unterbleibt diese Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Diese ist bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten. Ist die Steuer nicht enthalten, ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen.
Anfang 2016 hatten die Zollbehörde und die Migration der Dominikanischen Republik beschlossen, die Einreiseabfertigung zu erleichtern. Dies betrifft Zolldeklaration und Einreiseangaben auf einem Formular. Nun ist ein neues Einreiseformular gültig, das auch eine deutsche Übersetzung enthält. Dieses kann also problemlos auch noch im Flugzeug ausgefüllt werden.
Was wird für die Einreise benötigt?
Um entweder im Vorfeld oder am Flughafen eine solche Touristenkarte zu erstehen oder, falls bereits geschehen, mit dieser einreisen zu dürfen, werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
iVisa vereinfacht den Prozess
Möchte man jedoch kein Risiko eingehen und alle Dokumente prüfen lassen, ist iVisa eine große Hilfe. Der gesamte Prozess ist elektronisch. So kann zum Beispiel die Touristenkarte für einen Aufenthalt in der Dominikanischen Republik einfach online auf iVisa.com beantragt werden. Ganz ohne nerviges Schlangestehen am Flughafen oder großen Verwaltungsaufwand bei einer Botschaft. Viel Spaß in den karibischen Gefilden!