Karibisches Flair, weiße Sandstrände und kristallblaues Wasser - die Dominikanische Republik ist ein beliebtes Reiseziel für viele Touristen aus der ganzen Welt. Der Inselstaat liegt zwischen dem Atlantik und der Karibik. So ist es kein Wunder, dass sich jährlich rund 4 Millionen Menschen für einen Besuch entscheiden. In der an der Südküste gelegenen Hauptstadt Santa Domingo, die gleichzeitig die bevölkerungsreichste Stadt des Landes darstellt, leben knapp 3 Millionen Menschen.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Einreise möglich?
Nur Personen aus Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea und Uruguay benötigen zur Einreise in die Dominikanische Republik weder ein Visum noch eine sogenannte Touristenkarte, die eine Gebühr für die Einreise darstellt.
Für die meisten anderen Nationalitäten genügt dann eine Touristenkarte. Dies gilt auch für Personen mit einer türkischen Staatsbürgerschaft. Eine solche Touristenkarte ermöglicht einen 30-tägigen Aufenthalt, kann einmal benutzt werden und ist nach der Ausfertigung 1 Jahr gültig. Man kann sie entweder vor Reiseantritt bei der zuständigen ausländischen Vertretung oder direkt am Flughafen in der Dominikanischen Republik beantragen. Allerdings kann sie nur im Rahmen von touristisch geprägten Aufenthalten verwendet werden. Für andere Aufenthalte muss ein entsprechendes Visum, zum Beispiel ein Geschäftsvisum, beantragt werden.
Wie gestalten sich Ein-und Ausreise für einen türkischen Staatsbürger?
Türkische Staatsangehörige benötigen für eine einmalige Einreise und einen bis zu 90-tägigen Aufenthalt kein Visum. Bei der Einreise (oder zuvor) muss die besagte Touristenkarte (Kosten von etwa 10 Euro) gekauft werden, die aber nicht 90, sondern nur 30 Tage gültig ist. Der Preis für diese Touristenkarte soll ab dem 1. April 2018 grundsätzlich in den Flugpreis integriert werden, der Erwerb bei Einreise entfällt somit.
Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) vor Ort eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Dies kann auch bereits im Voraus bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat in Hamburg oder Frankfurt (bei wohnhaft in Deutschland)geschehen. Dazu müssen ein Reisepass im Original und eventuell eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beigefügt werden.
Unterbleibt diese Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.
Zuletzt ist bei der Ausreise eine Flughafensteuer in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Diese ist bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten.
Was wird für eine Beantragung benötigt?
Eine Beantragung kann – wie festgestellt – zuvor online oder am Flughafen vor Ort erfolgen. Dort sind auch die benötigten Formulare in deutscher Sprache erhältlich.
Inwieweit die neue Regelung dafür sorgt, dass die Touristenkarten von den Reiseveranstaltern automatisiert mitgeschickt werden oder das Ausfüllen dennoch vor Ort oder an Automaten erfolgen muss, ist noch nicht klar.
Grundsätzlich werden zur legalen Einreise jedoch folgende Unterlagen benötigt:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
iVisa vereinfacht den Prozess
Auf iVisa.com ist es hingegen möglich, die eigenen Dokumente überprüfen zu lassen und das gewünschte Visum einfach und schnell online zu beantragen. Die notwendigen Daten werden eingegeben und verwahrt, so dass jederzeit erneut das passende Visum beantragt werden kann. Das ist nicht nur sicher, sondern auch sehr schnell. Es müssen nicht jedes Mal komplizierte Anträge ausgefüllt und Dokumente kopiert werden. Mit iVisa befindet sich alles an einer Stelle. Ganz ohne nerviges Schlangestehen am Flughafen oder großen Verwaltungsaufwand bei einer Botschaft. Legen Sie los und genießen Sie Ihren Urlaub in der Sonne!