Ein Urlaub voller Entspannung, Palmen und dem azurblauen Ozean. Nicht nur wegen dieser offensichtlichen Vorteile ist die Dominikanische Republik ein beliebtes Reiseziel für viele Touristen. Der Inselstaat liegt zwischen dem Atlantik und der Karibik. Jährlich reisen rund 4 Millionen Menschen in die Dom Rep, wie das Urlaubsziel liebevoll abgekürzt wird. In der an der Südküste gelegenen Hauptstadt Santa Domingo, die gleichzeitig die bevölkerungsreichste Stadt des Landes darstellt, leben knapp 3 Millionen Menschen.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Einreise möglich?
Für die meisten Nationalitäten genügt eine sogenannte Touristenkarte. Eine solche Touristenkarte ermöglicht einen 30-tägigen Aufenthalt, ist nach der Ausfertigung 1 Jahr gültig und für eine einmalige Einreise verwendbar. Man kann sie entweder vor Reiseantritt bei der zuständigen ausländischen Vertretung oder direkt am Flughafen in der Dominikanischen Republik beantragen. Teilweise ist die Gebühr je nach Anbieter auch im Reisepreis enthalten. Allerdings kann sie nur im Rahmen von touristisch geprägten Aufenthalten verwendet werden. Für andere Aufenthalte muss ein entsprechendes Visum beantragt werden. Dies umfasst beispielsweise Reisen, die aus geschäftlichen Gründen getätigt werden.
Nur Personen aus Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea und Uruguay benötigen zur Einreise in die Dominikanische Republik weder ein Visum noch eine Touristenkarte.
Wie gestalten sich Ein-und Ausreise für einen deutschen Staatsbürger?
Deutsche Staatsangehörige benötigen beispielsweise für eine einmalige Einreise und einen bis zu 90-tägigen Aufenthalt kein Visum. Bei der Einreise (oder zuvor) muss die besagte Touristenkarte gekauft werden, die aber nicht 90, sondern nur 30 Tage gültig ist.
Der Preis für diese Touristenkarte soll ab dem 1. April 2018 grundsätzlich in den Flugpreis integriert werden, der Erwerb bei Einreise entfällt damit.
Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt vor Ort eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Dies kann auch bereits im Voraus bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat in Hamburg oder Frankfurt geschehen. Für eine solche Beantragung werden ein Reisepass im Original und eventuell eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verlangt.
Ohne eine solche Verlängerung ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.
Bei der Ausreise ist zudem eine Flughafensteuer in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Diese ist bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten. Ist die Steuer nicht enthalten, ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen.
Was wird für eine Beantragung benötigt?
Grundsätzlich werden zur legalen Einreise jedoch folgende Unterlagen benötigt:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
Wie viel kostet die Beantragung einer Touristenkarte?
Im Normalfall kostet die Beantragung umgerechnet etwa 10 Euro. Möchte man sich die Beantragung jedoch erleichtern, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, einen Visa-Service in Anspruch zu nehmen. Diese erheben für ihre Dienste entsprechende Servicegebühren, die hinzugerechnet werden müssen.
iVisa vereinfacht den Prozess
Sollen Probleme vermieden werden, bietet iVisa eine einfache Lösung. Es wird ermöglicht, alle Dokumente im Vorfeld prüfen zu lassen und gegebenenfalls sogar eine Touristenkarte online zu beantragen. Der gesamte Prozess geschieht elektronisch. Folgen Sie den einfachen Schritten auf iVisa.com und kommen Sie so Ihrem wohlverdienten Urlaub einen Schritt näher. Viel Freude in der Sonne!