Jedes Jahr entscheiden sich rund 4 Millionen Menschen für eine Reise in die Dominikanische Republik. Der Inselstaat ist ein beliebtes Reiseziel zwischen dem Atlantik und der Karibik. Die Hauptstadt Santa Domingo liegt an der Südküste. In dieser bevölkerungsreichsten Stadt der Insel leben knapp 3 Millionen Menschen.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Einreise möglich?
Grundsätzlich wird je nach Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsart eine Touristenkarte oder entsprechende Visa benötigt. Nur Personen aus Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea und Uruguay benötigen zur Einreise in die Dominikanische Republik keine derartige Erlaubnis.
Für die meisten anderen Nationalitäten genügt dann eine Touristenkarte. Eine solche Touristenkarte gilt für eine einmalige Einreise, ermöglicht einen 30-tägigen Aufenthalt und ist nach der Ausfertigung 1 Jahr gültig. Allerdings kann sie nur im Rahmen von touristisch geprägten Aufenthalten verwendet werden. Für andere Aufenthalte muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.
Anreise mit der Fluggesellschaft Condor
Flüge in die Dominikanische Republik bietet Condor zum Beispiel ab Frankfurt am Main, Stuttgart, München, Köln/Bonn, Paderborn, Leipzig/Halle, Düsseldorf, Hannover oder Hamburg an. Mit diesen Flügen können sowohl die Hauptstadt Santo Domingo als auch die Flughäfen in Punta Cana oder Puerto Plata erreicht werden. Die Flugzeit der Flüge beträgt rund 10 Stunden, je nach Abflug- und Zielort kann sie aber ein wenig variieren.
Eine neue Regelung besagt, dass ab dem 1. April 2018 der Preis der Touristenkarte auf alle Flug- und Seereisetickets von Reisenden aufgeschlagen wird. Die Buchungssysteme von Condor werden daher entsprechend angepasst und der Condor-Ticketpreis wird automatisch um die Gebühr in Höhe von etwa 10 Euro erhöht.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, sind nicht betroffen und unterliegen dem normalen Verfahren.
Wie gestalten sich Ein-und Ausreise für einen deutschen Staatsbürger?
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine einmalige Einreise und einen bis zu 90-tägigen Aufenthalt kein Visum.
Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt vor Ort eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Dies kann auch bereits im Voraus bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat in Hamburg oder Frankfurt geschehen. Dazu müssen ein Reisepass im Original und eventuell eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beigefügt werden.
Unterbleibt diese Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Diese ist bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten. Ist die Steuer nicht enthalten, ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen.
Was wird für die Einreise benötigt?
Um einreisen zu dürfen, werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
iVisa vereinfacht den Prozess
Auf iVisa.com ist es hingegen möglich, die eigenen Dokumente überprüfen zu lassen und das gewünschte Visum einfach und schnell online zu beantragen. Die notwendigen Daten werden eingegeben und verwahrt, so dass jederzeit erneut das passende Visum beantragt werden kann. Das geht nicht nur schnell, sondern ist auch 100% sicher. Es müssen nicht jedes Mal komplizierte Anträge ausgefüllt und Dokumente kopiert werden. Mit iVisa befindet sich alles an einer Stelle. Ganz ohne nerviges Schlangestehen am Flughafen oder großen Verwaltungsaufwand bei einer Botschaft. Genießen Sie Ihren Urlaub in der Sonne!