Sonne, Strand und der kristallblaue Ozean - die Dominikanische Republik, kurz Dom Rep, ist ein beliebtes Reiseziel für viele Touristen. Der Inselstaat liegt zwischen dem Atlantik und der Karibik. So ist es kein Wunder, dass sich jährlich rund 4 Millionen Menschen für einen Besuch entscheiden. In der an der Südküste gelegenen Hauptstadt Santa Domingo, die gleichzeitig die bevölkerungsreichste Stadt des Landes darstellt, leben knapp 3 Millionen Menschen. Eine Reise will gut geplant und die Voraussetzungen für die Einreise ebenso gut recherchiert sein.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Einreise möglich?
Für die meisten Nationalitäten genügt dann eine sogenannte Touristenkarte. Eine solche Touristenkarte ermöglicht einen 30-tägigen Aufenthalt, kann einmal benutzt werden und ist nach der Ausfertigung 1 Jahr gültig. Man kann sie entweder vor Reiseantritt bei der zuständigen ausländischen Vertretung oder direkt am Flughafen in der Dominikanischen Republik beantragen. Teilweise ist die Gebühr je nach Anbieter auch im Reisepreis enthalten. Allerdings kann sie nur im Rahmen von touristisch geprägten Aufenthalten verwendet werden. Für andere Aufenthalte muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.
Nur Personen aus Argentinien, Chile, Ecuador, Israel, Japan, Peru, Südkorea und Uruguay benötigen zur Einreise in die Dominikanische Republik weder ein Visum noch eine Touristenkarte.
Wie gestalten sich Ein-und Ausreise für einen deutschen Staatsbürger?
Beispielsweise benötigen deutsche Staatsangehörige für eine einmalige Einreise und einen bis zu 90-tägigen Aufenthalt kein Visum. Bei der Einreise (oder zuvor) muss die besagte Touristenkarte (Kosten von etwa 10 Euro) gekauft werden, die aber nicht 90, sondern nur 30 Tage gültig ist.
Der Preis für diese Touristenkarte soll ab dem 1. April 2018 grundsätzlich in den Flugpreis integriert werden, der Erwerb bei Einreise entfällt damit.
Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) vor Ort eine gebührenpflichtige Verlängerung (bis zu 90 Tage) beantragt werden. Dies kann auch bereits im Voraus bei der Botschaft bzw. dem Generalkonsulat in Hamburg oder Frankfurt geschehen. Für eine solche Beantragung werden ein Reisepass im Original und eventuell eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verlangt.
Unterbleibt eine solche Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Diese ist bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten. Ist die Steuer nicht enthalten, ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen.
Was wird für eine Beantragung benötigt?
Eine Beantragung kann, wie festgestellt, zuvor online oder am Flughafen vor Ort erfolgen. Dort sind auch die benötigten Formulare in deutscher Sprache erhältlich.
Inwieweit die neue Regelung dafür sorgt, dass die Touristenkarten von den Reiseveranstaltern automatisiert mitgeschickt werden oder das Ausfüllen dennoch vor Ort oder an Automaten erfolgen muss, ist noch nicht klar.
Grundsätzlich werden zur legalen Einreise jedoch folgende Unterlagen benötigt:
- mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Einreise
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
iVisa vereinfacht den Prozess
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