Auch als Schweizer Staatsbürger benötigt man für die Einreise nach Russland ein Visum. Zwar ist der Besitz eines entsprechenden Reisepasses meist ein Türöffner, dennoch sollte man sich im Vorfeld eines solchen Beantragens informieren. So gilt es festzustellen, welche Visumsart benötigt wird und welche Unterlagen überhaupt einzureichen sind. Es ist nämlich gerade nicht möglich, ein Visum erst bei der Einreise am Flughafen zu beantragen.
Kann ein Visum direkt in Luzern beantragt werden?
Tatsächlich ist das Beantragen eines Russland-Visums für Schweizer in Luzern selbst nicht möglich, sondern nur in Genf oder Bern. Die Visa- und Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Schweiz befindet sich in der Brunnadernstrasse 53, Postfach 268, 3006 Bern. Diese hat Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.
Russland – Die Großmacht des Ostens
Russland ist das Land pompöser Bauten, beeindruckender Geschichte und natürlich auch des Wodkas. Eine Reise nach Russland lohnt sich daher nicht nur aus kulinarischer und kultureller Sicht – auch landschaftlich hat der flächenmäßig größte Staat der Erde einiges zu bieten.
Welche Besonderheiten müssen beim Beantragen als Schweizer beachtet werden?
Insgesamt gestaltet sich das Beantragen für Schweizer nicht anders als für Österreicher oder Deutsche. Das gewünschte Visum muss ebenfalls vor Ort bei der zuständigen Abteilung beantragt werden.
Zudem ist zu bedenken, dass die Unterlagen persönlich eingereicht werden müssen. Zwar können laut Homepage der Botschaft in Ausnahmefällen Unterlagen mit einer Vollmacht von einem Vertreter abgegeben werden, die Modalitäten für eine solche Ausnahme sind jedoch nicht deutlich niedergelegt. Zudem werden keine Visaanträge per Post bearbeitet.
Was wird für das Beantragen eines Touristenvisums benötigt?
Für eine Einreise im Rahmen einer Russlandreise muss ein Touristenvisum beantragt werden. Im Normalfall werden für das vollständige Beantragen eines Touristenvisums die folgenden Unterlagen benötigt:
- Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten über das Ende der Reise hinaus
- Ein Passbild, Format 3,5 × 4,5 cm
- Reise-Krankenreiseversicherungsnachweis
- Garantie der Rückkehrwilligkeit (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.)
- Einladung / Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters, die Angaben über die Reise, deren Ablauf und Informationen über die Verreisenden enthält
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Touristenvisa, die beantragt werden können. Das eine ermöglicht eine einmalige Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von einem Monat, das andere hingegen eine zweifache Einreise, obwohl erneut nur eine maximale Aufenthaltsdauer von einem Monat gestattet wird.
Für andere Reisezwecke gibt es zudem auch andere Visa, die beantragt werden können, wie beispielsweise ein Geschäftsvisum oder eines für längere Reisen im Rahmen eines Studienaufenthaltes. Solche Visa haben oft andere Voraussetzungen und es werden zusätzliche Unterlagen für das Beantragen benötigt. Auch die Kosten können variieren und sind abhängig von Art, Aufenthaltsdauer und Einreisemöglichkeiten.
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