Möchte man als Schweizer Staatsbürger nach Russland einreisen, benötigt man ein Visum. Zwar ist der Besitz eines entsprechenden Reisepasses meist ein Türöffner, dennoch sollte man sich im Vorfeld einer solchen Beantragung informieren. So gilt es festzustellen, welche Visa-Art benötigt wird und welche Unterlagen überhaupt einzureichen sind. Es ist nämlich gerade nicht möglich, ein Visum erst bei der Einreise am Flughafen zu beantragen. Allein ein Weiterreiseticket macht einen 24-stündigen Aufenthalt ohne Visum denkbar.
Welche Besonderheiten müssen bei der Beantragung als Schweizer beachtet werden?
Tatsächlich gestaltet sich die Beantragung für Schweizer nicht anders als für Österreicher oder Deutsche. Das gewünschte Visum muss ebenfalls vor Ort bei der zuständigen Abteilung beantragt werden.
Die Visa-und Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Schweiz befindet sich in der Brunnadernstrasse 53, Postfach 268, 3006 Bern. Diese hat Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Zusätzlich kann ein Visum auch in Genf beantragt werden.
Zudem ist zu bedenken, dass die Unterlagen persönlich eingereicht werden müssen. Zwar können laut Homepage der Botschaft in Ausnahmefällen Unterlagen mit einer Vollmacht von einem Vertreter abgegeben werden, die Modalitäten für eine solche Ausnahme sind jedoch nicht deutlich dargelegt. Zudem werden keine Visaanträge per Post bearbeitet.
Russland – die Großmacht des Ostens
Russland ist das Land pompöser Bauten, beeindruckender Geschichte und natürlich auch des Wodkas. Eine Reise nach Russland lohnt sich daher nicht nur aus kulinarischer und kultureller Sicht – auch landschaftlich hat der flächenmäßig größte Staat der Erde einiges zu bieten.
Was wird für die Beantragung eines Touristenvisums benötigt?
Für eine Einreise im Rahmen einer Russlandreise muss ein Touristenvisum beantragt werden. Im Normalfall werden für eine vollständige Beantragung eines Touristenvisums die folgenden Unterlagen benötigt:
- Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Monaten über das Ende der Reise hinaus
- ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm
- Krankenreiseversicherungsnachweis
- Garantie der Rückkehrwilligkeit (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.)
- Einladung/ Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters, die Angaben über die Reise, deren Ablauf und Informationen über die Reisenden enthält
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Touristenvisa, die beantragt werden können. Das eine ermöglicht eine einmalige Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von einem Monat, das andere hingen eine zweifache Einreise, obwohl erneut nur eine maximale Aufenthaltsdauer von einem Monat gestattet wird.
Für andere Reisezwecke gibt es zudem auch andere Visa, die beantragt werden können, wie beispielsweise ein Geschäftsvisum oder eines für längere Zeitspannen im Rahmen eines Studienaufenthaltes. Solche Visa haben oft andere Voraussetzungen und es werden zusätzliche Unterlagen für eine Beantragung benötigt. Auch die Kosten können variieren und sind abhängig von Art, Aufenthaltsdauer und Einreisemöglichkeiten.
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