Visum China Kreuzfahrt - Beantragung eines Visums für eine China-Kreuzfahrt
iVisa | Aktualisiert am Oct 22, 2020

Jedes Jahr besuchen mehr als 60 Millionen Menschen die Volksrepublik China. Das Reich der Mitte ist nicht nur für seine Wirtschaftskraft, sondern auch für seine kulinarische Finesse und kulturelle Highlights wie der Chinesischen Mauer bekannt. Dabei gibt es jedoch nicht nur die Möglichkeit, das Festland zu besuchen, sondern auch Kreuzfahrten bieten eine tolle Möglichkeit, China besser kennenzulernen. Allerdings benötigt man ohne einen chinesischen Pass grundsätzlich ein Visum.

China

Abhängig vom Zeitraum der geplanten Reise – und je nachdem, in welche Kategorie Reisender man fällt - muss auch ein unterschiedliches Visum beantragt werden.

Welche Arten von Visa gibt es?

Bei dieser Liste handelt es sich um die typischen Arten von Visa:

  • F-Visum: für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen Aktivitäten nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
  • M-Visum: für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer) X-Visum: für Personen, die ein Studium in China aufnehmen wollen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer bzw. einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
  • L-Visum: für Personen, die zu touristischen Zwecken nach China reisen (maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
  • Q- und S-Visum: für Personen, die Angehörige in China besuchen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer)
  • Z-Visum: für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Unternehmungen mit kommerziellem Zweck (einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)

Das Touristenvisum

Den Normallfall stellt jedoch das einfache Touristenvisum dar. Diesbezüglich gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ein solches Visum zu erhalten. Man kann es selbst beantragen oder einen Visa-Service in Anspruch nehmen.

Aktuell gibt es nicht die Möglichkeit, ein Visum direkt online bei der chinesischen Botschaft zu beantragen. Vielmehr müssen die notwendigen Unterlagen an das zuständige Visa-Zentrum (CVASC) übergeben werden. Das CVASC ist der chinesischen Botschaft vorgeschaltet, da diese Visa-Anträge nicht mehr selbst annimmt. An den jeweiligen Außenstellen des CVASC in Berlin, Frankfurt a.M., Hamburg und München können die vollständig ausgefüllten Anträge persönlich abgegeben werden. Für auf postalischem Wege zugesandte Anträge werden zusätzliche Gebühren erhoben. Die Anträge selbst sind auf der Website des CVASC erhältlich.

Und mit einem Kreuzfahrtschiff?

Besonderheiten ergeben sich für Reisende mit einem Kreuzfahrtschiff. So ist es für Touristengruppen, die durch ein in China registriertes Reisebüro organisiert sind und mit einer Kreuzfahrt in Shanghai ankommen, ab dem 1. Oktober 2016 möglich, sich bis zu 15 Tage ohne Visum in China aufzuhalten.

Die nötigen Voraussetzungen, um von diesem Privileg zu profitieren, sind die grundsätzlich benötigten Ausweisdokumente (gültiger Reisepass) und die Ein- und Ausreise mit dem gleichen Kreuzfahrtschiff im Shanghai Port International Passenger Terminal oder Wusongkou International Cruise Terminal. Die Gebiete, in denen sich die Teilnehmer der Gruppenreisen ohne Visum aufhalten dürfen, umfassen - neben Shanghai - die folgenden Orte: die Autonome Region Guangxi Zhuang, Peking, Provinz Fujian, Provinz Guangdong, Provinz Hainan, Provinz Hebei, Provinz Jiangsu, Provinz Liaoning, Provinz Shandong, Provinz Zhejiang und Tianjin,.

iVisa erleichtert den Prozess

Ist man jedoch unsicher und weiß nicht, ob eine Vereinfachung für die eigene Reise möglich ist und wie sonst das passende Visum zu beantragen ist, bietet iVisa eine schnelle und unkomplizierte Hilfe. Die Unterlagen werden dort nicht nur für weitere Beantragungen gespeichert, sondern iVisa steht auch bei jeder anderen Frage mit Rat und Tat zur Seite.

Folgen Sie den einfachen Schritten auf iVisa.com. Gute Reise!

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