Australien ist eines der beliebtesten Ziele für Reisehungrige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz – egal ob es sich um einen aufregenden Familienurlaub oder um den ersten großen Backpack-Trip vor Studien- oder Ausbildungsantritt handelt.
Allerdings will ein Aufenthalt im fernen Australien gut geplant sein.
Es gilt genügend Vorlaufzeit einzuplanen und sich rechtzeitig einen Überblick über die Kosten und Anforderungen eines Visums für Australien zu verschaffen. Nur so ist ein entspannter Reisestart ohne böse Überraschungen garantiert.
Alle nötigen Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
Welches Visum benötige ich?
Das benötigte Visum und die damit verbundenen Kosten hängen davon ab, ob die Reise privaten Zwecken, geschäftlichen Zwecken oder einem Arbeitsaufenthalt dienen soll.
Für touristische oder geschäftliche Besuche von einer Gesamtdauer bis zu 3 Monaten (90 Tage) empfehlen sich das eVisitor Visum (subclass 651) und die Electronic Travel Authority ,,ETA“ (subclass 601).
Das eVisitor Visum kann gebührenfrei über einen Online-Antrag bei der zuständigen australischen Behörde beantragt werden.
Die Electronic Travel Authority kann grundsätzlich bei den australischen Einreisebehörden, bei Fluggesellschaften und bei Reiseagenturen beantragt werden. Für einen Antrag über die Website der australischen Behörden wird eine Servicegebühr von 20 Australischen Dollar (ca. 13 €) erhoben. In den übrigen Fällen sind die Preise bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder der Reiseagentur zu erfragen.
Für längere touristische oder geschäftliche Aufenthalte ist ein klassisches Visum nötig: das s.g. Visitor visa (subclass 600). Dieses gibt es für Deutsche in vier verschiedenen Ausprägungen – abhängig vom Anlass der Reise. Die Bearbeitung kostet 140 AUD (ca. 89 €).
Schließlich gibt es noch eine Bandbreite von Visa, die einen Arbeitsaufenthalt ermöglichen. Das s.g. work and holiday Visum (462) kostet 440 AUD (ca. 279 €). Eine weitere Übersicht von Arbeitsvisa und deren Kosten finden Sie hier.
Sowohl das eVisitor als auch das ETA sind elektronische Einreisegenehmigungen, die das klassische Visum ersetzen und elektronisch mit dem Reisepass verknüpft werden. Ein Stempel im Ausweisdokument erfolgt nicht. Die Einreisegenehmigung muss vor Reiseantritt vorliegen.
Beide Einreisegenehmigungen sind ab Beginn ihrer Ausstellung 12 Monate gültig. In diesem Zeitraum sind mehrmalige Einreisen möglich. Jeder einzelne Aufenthalt darf aber eine Dauer von 90 Tagen nicht überschreiten. Es empfiehlt sich also, das ETA kurzfristig vor Reiseantritt zu beantragen, damit ein möglichst langer Reisezeitraum gewährleistet ist.
Für einen Antrag wird lediglich ein gültiger Reisepass sowie eine Kreditkarte benötigt. Das Reisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Neben touristischen Aktivitäten sind auch geschäftliche Anlässe erfasst. Nicht möglich ist allerdings das Anbieten von Arbeitskraft, Dienstleistungen und der Verkauf von Produkten. Umfasst sind auch kurzzeitige Studienaufenthalte von maximal drei Monaten.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
- Der Aufenthalt erfolgt hauptsächlich aus touristischen Motiven, die freiwillige Tätigkeit erfolgt dabei zufällig und hat untergeordneten Charakter
- Es erfolgt keine Bezahlung außer einer Erstattung für Mahlzeiten, Unterkunft oder Lebenshaltungskosten
- Die Arbeit ersetzt keine entgeltliche Tätigkeit
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Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit in Down Under!