Sie haben eine Reise nach Australien geplant? Egal ob aus privatem oder beruflichem Anlass – sicherlich stellt sich bereits Vorfreude ein! Damit diese bei der Einreise nicht mangels rechtzeitigem Visa getrübt wird, sollten Sie sich rechtzeitig über die Bearbeitungsdauer informieren. Im folgenden Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen.
Ausgangsüberlegung: Welches Visum benötige ich?
Für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen eine Vielzahl verschiedener Visa bereit. Da ist es nicht immer ganz leicht, den Überblick zu behalten. Wer sichergehen will, kann über diesen Link den Visa-Finder der australischen Regierung nutzen.
Für die Mehrheit der privat und geschäftlich Reisenden kommen die elektronischen Einreisegenehmigungen Electronic Travel Authority ,,ETA“ (subclass 601) oder auch das eVisitor Visum (subclass 651) in Betracht, die sich kaum unterscheiden.
Wenn Sie
- einen für die Reisedauer gültigen Reisepass besitzen,
- ihr geplanter Aufenthalt 90 Tage nicht überschreiten soll,
- Sie touristisch motiviert oder geschäftlich reisen bzw. einen Studienaufenthalt von maximal drei Monaten planen,
- neben einem primär touristischen Aufenthalt nur geringfügig und unentgeltlich auch einer Freiwilligenarbeit nachgehen wollen und
- weder zwecks medizinischer Behandlung noch zwecks dem Anbieten von Arbeitskraft, Dienstleistungen oder Produkten nach Australien reisen,
ist das ETA oder das eVisitor für Sie die richtige Wahl. Hier beträgt die Bearbeitungsdauer meist nur einen Arbeitstag. Beantragen Sie das ETA online über iVisa, kann Ihnen das Visum auch bei Bedarf in 2 Stunden oder sogar in 15 Minuten zur Verfügung gestellt werden.
Übersicht: Bearbeitungsdauer verschiedener Visa
- ETA und eVisitor: meist ein Geschäftstag
- Visitor visa (subclass 600), welches für längere touristische oder geschäftliche Aufenthalte bzw. Familienbesuche von 3, 6 oder 12 Monaten beantragt werden kann:
Hier liegt die Bearbeitungsdauer in 90 % der Fälle bei 33 Tagen, wenn Sie als Tourist reisen, bei 20 Tagen für Geschäftsleute und bei 70 Tagen, wenn Sie auf Einladung einer Familie einreisen. Eine detaillierte Tabelle finden Sie auch hier.
- Working Holiday Visa (subclass 417): Dies ist das klassische Visum für den Work and Travel Aufenthalt und richtet sich an junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren. Hier sollten Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 44 Tagen rechnen – diese kann im Einzelfall auch überschritten werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für alle weiteren Visa und deren Bearbeitungsdauer sei erneut auf den Visa-Finder verwiesen.
ETA und eVisitor: So profitieren Sie möglichst lange
Einer der Vorteile von ETA und eVisitor ist, dass sie ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig sind. In diesem Zeitraum können Sie mehrmals für bis zu 90 Tage einreisen. Um diesen Zeitraum optimal zu nutzen, sollten Sie das Visum erst kurz vor Reiseantritt beantragen.
Doch Vorsicht: Schleichen sich bei der Antragstellung Fehler ein, können sich unliebsame Verzögerungen bei der Ausstellung einstellen. Daher der Tipp: Bei dem Online-Antrag über iVisa wird Ihr Antrag zur Sicherheit noch einmal überprüft und Sie können sich vertrauensvoll an MitarbeiterInnen wenden, falls Ihnen ein Fehler unterläuft.
ETA und eVisitor: Wo beantragen?
ETA und eVisitor können Sie online bei den australischen Behörden oder bei kommerziellen Anbietern beantragen.
ETA online mit iVisa
Alternativ können Sie hier den benutzerfreundlichen Online-Antrag von iVisa in wenigen Minuten ausfüllen. Sie erhalten Ihr ETA innerhalb eines Werktages – bei Bedarf auch früher.
iVisa ist ein moderner Anbieter von Online-Visa, dem schon über 2500 Kunden auf unabhängigen Bewertungsportalen einen hervorragenden Service attestiert haben.
Wir wünschen einen exzellenten Aufenthalt!