Eine Reise in die USA, das ist für viele ein lang gehegter Traum. Hollywood, die Golden Gate Bridge oder Manhattan – dort kann man alles live und in Farbe erleben. Allerdings auch nur, wenn man es bereits an den Sicherheitsvorkehrungen an den Flughäfen vorbeigeschafft hat und vor allem die nötigen Einreisedokumente bei sich führt.
Eine Einreise ist nur im Rahmen der ESTA oder mit einem Visum möglich. Die Beantragung stellt viele Reisende vor eine echte Herausforderung.
Neben der ESTA oder dem benötigten Visum sind natürlich auch aktuelle Ausweispapiere, wie ein gültiger Reisepass, für alle Mitglieder der Reisegruppe mitzuführen. Fehlen diese, ist wohl schlicht mit einer Versagung der Einreise zu rechnen.
ESTA – Was ist das?
Mit dem Programm für visumfreies Reisen (ESTA) dürfen sich Bürger der teilnehmenden Länder bis zu 90 Tagen ohne Visum in den Vereinigten Staaten aufhalten, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dabei handelt es sich um die Länder Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Chile, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan und Großbritannien.
Deshalb müssen Staatsbürger dieser Länder, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.
Was ist für die Beantragung einer ESTA-Genehmigung erforderlich?
Die ESTA-Genehmigung wird dann erteilt und eine problemlose Einreise ohne Visum ist dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Einreichung eines korrekt ausgefüllten Antrags (erhältlich auf der Website der US-Botschaft)
- Staatsangehörigkeit eines der am Programm beteiligten Länder und gültiger Reisepass
- Jede einzelne Person benötigt einen eigenen Pass, auch Babys und Kleinkinder.
- Reisezweck: Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender
- Reisedauer: kein längerer Aufenthalt als 90 Tage
- Vorhandensein eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets
- 14 US-Dollar ESTA-Gebühr entrichtet
Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.
In Deutschland sind die konsularischen Abteilungen der US-Botschaft in Berlin sowie der US-Generalkonsulate in Frankfurt und München für die Bearbeitung von Visaanträgen von Personen zuständig, die für einen vorübergehenden Aufenthalt in die USA reisen möchten.
Welche Arten von Visa gibt es?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Visa-Kategorien, die jedoch den folgenden Gruppen zugeordnet werden können:
- Tourismus und Geschäftsreisen
- Befristete Beschäftigung
- Studium und Austausch
- Treaty Trader / Investor Visa (E-1 / E-2)
- Diplomaten und Regierungsbeamte
Eine Beantragung entsprechender Visa kann die Angabe zusätzlicher Informationen nötig machen. Im Falle von Geschäftsvisa sind beispielsweise entsprechende Bestätigungsschreiben von der entsendenden, aber auch von der empfangenden Institution einzureichen.
Zusätzlich steigen die Kosten für entsprechende Visa erheblich. So kostet ein Visum für ein Austauschprogramm J1 bis zu 180 US-Dollar. Für Visa, die die Arbeit vor Ort ermöglichen, steigen die Kosten zusätzlich.
Fragen? iVisa hat Antworten!
iVisa macht Schweres einfach. Das kompetente Team unterstützt die Reisenden beim Ausfüllen der Anträge und sorgt zudem dafür, dass auch erneute Anträge problemlos über die Bühne gehen – werden doch bereits eingereichte Unterlagen gespeichert und können so jederzeit wieder abgerufen werde. Letztlich steht iVisa mit seinem Team aus kompetenten Mitarbeitern 24 Stunden täglich mit Rat und Tat zur Seite. Das ESTA kann demnach auch problemlos bei iVisa online beantragt werden. Also, einfach online den Schritten auf iVisa.com folgen und auf nach Manhattan!