Wer in die USA auswandern möchte, hat es äußerst schwer, doch auch ein kurzer Aufenthalt kann den Reiselustigen vor eine Vielzahl von Problemen stellen. Die Frage, ob man für eine ESTA-Genehmigung in Frage kommt oder bei einem länger geplanten Aufenthalt sogar ein oft kostenintensives Visum benötigt, sollte gut durchdacht werden. So erscheint es nur folgerichtig, dass ein Aufenthalt in den USA einen erheblichen planerischen Aufwand erfordert.
Eine Einreise ist nur im Rahmen der ESTA oder mit einem Visum möglich. Die Beantragung stellt viele Reisende vor eine echte Herausforderung.
ESTA – Was ist das?
Mit dem Programm für visafreies Reisen (ESTA) dürfen sich Bürger der teilnehmenden Länder bis zu 90 Tage ohne Visum in den Vereinigten Staaten aufhalten, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dabei handelt es sich um die Länder Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Chile, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen. Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan und Großbritannien.
Deshalb müssen Staatsbürger dieser Länder, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.
Was ist für die Beantragung einer ESTA-Genehmigung erforderlich?
Die ESTA-Genehmigung wird dann erteilt und eine problemlose Einreise ohne Visum ist dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Einreichung eines korrekt ausgefüllten Antrags (erhältlich auf der Website der US-Botschaft)
- Staatsangehörigkeit eines der am Programm beteiligten Länder und gültiger Reisepass
- Jede einzelne Person benötigt einen eigenen Pass, auch Babys und Kleinkinder.
- Reisezweck: Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender
- Reisedauer: kein längerer Aufenthalt als 90 Tage
- Vorhandensein eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets
- 14 US-Dollar ESTA-Gebühr entrichtet
Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.
In Deutschland sind die konsularischen Abteilungen der US-Botschaft in Berlin sowie der US-Generalkonsulate in Frankfurt und München für die Bearbeitung von Visaanträgen von Personen zuständig, die für einen vorübergehenden Aufenthalt in die USA reisen möchten.
Welche Arten von Visa gibt es?
Grundsätzlich gibt es verschiedene Visa-Kategorien, die jedoch den folgenden Gruppen zugeordnet werden können:
- Tourismus und Geschäftsreisen
- Befristete Beschäftigung
- Studium und Austausch
- Treaty Trader/Investor Visa (E-1/E-2)
- Diplomaten und Regierungsbeamte
Eine Beantragung entsprechender Visa kann die Angabe zusätzlicher Informationen nötig machen. Im Falle von Geschäftsvisa sind beispielsweise entsprechende Bestätigungsschreiben von der entsendenden, aber auch von der empfangenden Institution einzureichen. Die Visa machen zudem längere Aufenthalte für Studien-oder Arbeitszwecke möglich.
Zusätzlich steigen die Kosten für entsprechende Visa erheblich. So kostet ein Visum für ein Austauschprogramm, J1, bis zu 180 US-Dollar. Für Visa, die die Arbeit vor Ort ermöglichen, steigen die Kosten zusätzlich.
iVisa macht’s ganz einfach
Hinsichtlich der Schwierigkeiten, die eine Visa-Beantragung mit sich bringen kann, und dem Risiko, dass die ESTA-Beantragung aufgrund falscher oder fehlender Angaben scheitert, bietet iVisa die ideale Unterstützung. Nutzt man iVisa als Anbieter, liegt alles in einer Hand. Die Unterlagen werden für zukünftige Beantragungen gespeichert, so dass Unterlagen nicht mehrfach verschickt und Angaben wiederholt mitgeteilt werden müssen. Letztendlich steht iVisa mit seinem Team aus kompetenten Mitarbeitern 24 Stunden täglich mit Rat und Tat zur Seite. Das ESTA kann demnach auch problemlos online beantragt werden. Also einfach online den Schritten auf iVisa.com folgen und die USA endlich live erleben!