Oman wird auch die Karibik des Orients genannt. Seine Hauptstadt Muscat begeistert durch die moderne Große Sultan-Qabus-Moschee und das alte Matrah-Viertel, das unter anderem aus einem Hafen, dem labyrinthartigen Suk und dem geschäftigen Fischmarkt besteht. Deshalb wollen auch immer mehr Touristen diese Exotik selbst erleben. Doch wie bei jeder Reise sollte im Vorfeld geklärt sein: Wird ein Visum benötigt und wo kann dieses beantragt werden?
Wird zur Einreise nach Oman immer ein Visum benötigt und ist ein Erhalt am Flughafen in Muscat möglich?
Es gilt: Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Flughafens im März des vergangenen Jahres grundsätzlich als eVisum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Dies gilt inzwischen auch für Salalah.
Zwar ist es für Touristen im Ausnahmefall immer noch möglich, bei Einreise am Flughafen in Muscat, an den Häfen oder anderen Grenzübergängen ein Visum zu erhalten, allerdings ist dies mit erheblichen Wartezeiten und einem Restrisiko verbunden. Empfohlen werden kann diese Vorgehensweise also nicht.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Kosten für ein Visum variieren je nach Typ, Dauer und Anzahl der möglichen Einreisen. Die Preise liegen deshalb zwischen 10 Euro und bis zu 120 Euro mit möglichen Zuschlägen bei Überziehung der Aufenthaltsdauer. Diese liegen bei etwa 25 Euro pro Tag.
Welche Arten von Visa gibt es?
Grundsätzlich können folgende Visa beantragt werden:
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 10 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen)
- Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen)
- Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr
- Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten und maximal einem Jahr und einer möglichen Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten
Hinsichtlich Transit-Aufenthalte finden folgende Regelungen Anwendung:
Ein Visum ist für den internationalen Flughafen Maskat dann nicht erforderlich, sobald ein durchgängiges Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen werden soll.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen hingegen ein Visum zur einmaligen Einreise.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind allerdings im Falle eines Landgangs für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Welche Unterlagen werden für eine Beantragung benötigt?
Für die Beantragung eines Touristenvisums werden im Normalfall folgende Unterlagen online einzureichen sein:
- eine Datei mit der ersten Seite des Reisepasses
- ein Passbild
- eine Kreditkarte
Für Visa, die einen anderen als einen touristischen Aufenthalt erlauben, werden eventuell weiterführende Unterlagen und Nachweise benötigt, wie beispielsweise eine Einladung eines Geschäftspartners im Rahmen des Geschäftsvisums.
Das Visum muss auf der offiziellen Website beantragt und bezahlt werden. Anschließend wird ein Zahlungsnachweis übersandt, der bei Problemen an der Grenze vorgelegt werden kann.
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