Wer nach China reisen möchte, benötigt ein Visum. Dabei geht es nicht allein um die Frage, welches Visum überhaupt zu beantragen ist, sondern auch, wie und wo ein solcher Antrag gestellt werden muss und welche Voraussetzungen überhaupt erfüllt sein müssen. Dabei kann die Vielzahl von Möglichkeiten schnell zur Verwirrung führen.
Der Klassiker – das Touristenvisum
Das klassische Touristenvisum lässt sich im Allgemeinen auf zwei Wegen beantragen. Man kann es selbst beantragen oder einen Visa-Service dafür in Anspruch nehmen.
In Deutschland kann ein solches Visum nicht online bei der chinesischen Botschaft beantragt werden. Es müssen vielmehr entweder vor Ort oder auf postalischem Wege der Antrag und die anderen notwendigen Dokumente eingereicht werden. Die Dokumente sind dabei an das zuständige Visa-Zentrum (CVASC) in Papierform zu übergeben.
Die folgenden Dokumente werden für das Touristenvisum grundsätzlich benötigt:
- Reisepass im Original (mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach Reiseende)
- Visa-Antragsformular
- Passfoto (dieses wird auf dem Antragsformular befestigt)
- Reisebestätigung/Rechnung mit Flugplan und Hotelliste (ggf. vom Reiseveranstalter)
- Auftragserteilung für den Visa-Dienst (für den Fall, dass ein Service für die Beantragung eines Visums in Anspruch genommen wird)
Wie muss der sogenannte Reiseplan oder Reiseverlauf dargestellt werden?
Eine Beantragung eines Touristenvisums ohne Hotelbuchung ist nicht möglich. Deshalb müssen Hotels im Vorfeld gebucht und damit der Verlauf der Reise klar festgelegt werden. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit, erst das Visum zu beantragen und dann den Plan umzustellen und gebuchte Hotels wieder zu stornieren. Davon ist jedoch grundsätzlich abzuraten. Spontane Änderungen im Reiseplan scheinen zwar akzeptiert zu werden, aber das Risiko, Schwierigkeiten bei Kontrollen bei Ein-oder Ausreise zu bekommen, ist jedoch nicht als gering einzuschätzen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte stets die konkreten Aufenthalte im Vorfeld planen und die entsprechenden Hotels buchen.
Welche Kategorien gibt es noch?
Neben dem bereits genannten Touristenvisum gibt es auch andere Kategorien, für die zum Teil ebenfalls bestimmte Nachweise, wie z.B. eine Firmeneinladung, erforderlich sind:
- F-Visum: für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen Aktivitäten nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
- X-Visum: für Personen, die ein Studium in China aufnehmen wollen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer bzw. einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
- M-Visum: für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
- Z-Visum: für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Unternehmungen mit kommerziellem Zweck (einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
- Q- und S-Visum: für Personen, die Angehörige in China besuchen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer)
- L-Visum: für Personen, die zu touristischen Zwecken nach China reisen (maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
iVisa macht es einfacher
Für ein Touristenvisum bietet iVisa einem jedoch die komfortable Möglichkeit, zwei Kategorien von Visa einfach und unkompliziert online zu beantragen – dabei steht iVisa mit Rat und Tat bei allen Fragen, wie auch den Voraussetzungen bezüglich des Reiseplans, zur Seite.
Die erste Möglichkeit ist das klassische Touristenvisum, das für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen genutzt werden kann. Dabei hat es eine Gültigkeitsdauer von insgesamt 9 Jahren nach der Ausstellung.
Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um ein sogenanntes eVisa für einen Aufenthalt als Teil einer Touristengruppe. Dieses eVisa ermöglicht einen bis zu 15-tägigen Aufenthalt und verliert seine Gültigkeit nach diesem Zeitraum.
Wer also Zeit und Aufwand sparen will, folgt den einfachen Schritten auf iVisa.com. Auf nach China!