Wer nach China reisen möchte, benötigt ein Visum. Dabei geht es nicht allein um die Frage, welches Visum überhaupt zu beantragen ist, sondern auch, wie ein solcher Antrag gestellt werden muss und welche Voraussetzungen überhaupt erfüllt sein müssen. Dabei ist die Suche oft nicht einfach und der Suchende entsprechend überfordert.
Der Klassiker – das Touristenvisum
Das klassische Touristenvisum lässt sich im Allgemeinen auf zwei Arten beantragen. Man kann es selbst beantragen oder einen Visa-Service dafür in Anspruch nehmen.
In Deutschland kann ein solches Visum nicht online bei der chinesischen Botschaft beantragt werden. Es müssen vielmehr entweder vor Ort oder auf postalischem Wege der Antrag und die anderen notwendigen Dokumente eingereicht werden. Die Dokumente sind dabei an das zuständige Visa-Zentrum (CVASC) in Papierform zu übergeben.
Die folgenden Dokumente werden für das Touristenvisum grundsätzlich benötigt:
- Reisepass im Original (mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach Reiseende)
- Visa-Antragsformular
- Passfoto (dieses wird auf dem Antragsformular befestigt)
- Reisebestätigung/Rechnung mit Flugplan und Hotelliste (ggf. vom Reiseveranstalter)
- Auftragserteilung für den Visa-Dienst (für den Fall, dass ein Service für die Beantragung eines Visums in Anspruch genommen wird)
Welche Kategorien von Visa gibt es?
Neben dem Touristenvisum gibt es auch andere Visa-Arten. Diese sind die häufigsten:
- F-Visum: für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen Aktivitäten nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
- X-Visum: für Personen, die ein Studium in China aufnehmen wollen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer bzw. einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
- M-Visum: für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
- Z-Visum: für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Unternehmungen mit kommerziellem Zweck (einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
- Q- und S-Visum: für Personen, die Angehörige in China besuchen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer)
- L-Visum: für Personen, die zu touristischen Zwecken nach China reisen (maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
Beantragung ohne Hotelbuchung
Eine Beantragung eines Touristenvisums ohne Hotelbuchung ist nicht möglich. Zum Teil wird in Foren geraten, Hotels erst zu buchen, ein Visum zu beantragen und die gebuchten Hotels später wieder zu stornieren. Davon ist jedoch grundsätzlich abzuraten. Spontane Änderungen im Reiseplan scheinen zwar akzeptiert zu werden, das Risiko, Schwierigkeiten bei Kontrollen bei Ein-oder Ausreise zu bekommen, ist jedoch nicht als gering einzuschätzen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte stets die konkreten Aufenthalte im Vorfeld planen und die entsprechenden Hotels buchen.
iVisa macht es einfacher
Für ein Touristenvisum bietet iVisa einem jedoch die komfortable Möglichkeit, zwei Kategorien von Visa einfach und unkompliziert online zu beantragen – dabei steht iVisa mit Rat und Tat bei allen Fragen, wie auch den Voraussetzungen bezüglich der Hotelbuchung, zur Seite.
Die erste Möglichkeit ist das klassische Touristenvisum, das für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen genutzt werden kann. Dabei hat es eine Gültigkeitsdauer von insgesamt 9 Jahren nach der Ausstellung.
Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um ein sogenanntes eVisa für einen Aufenthalt als Teil einer Touristengruppe. Dieses eVisa ermöglicht einen bis zu 15-tägigen Aufenthalt und verliert seine Gültigkeit nach diesem Zeitraum.
Wer also Zeit und Aufwand sparen will, folgt den einfachen Schritten auf iVisa.com. Viel Freude im Reich der Mitte!