Aufenthaltsdauer China - Wie lange kann ich mit Visum in China bleiben
iVisa | Aktualisiert am Oct 22, 2020

Für einen Aufenthalt in China gibt es viel zu bedenken. Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage, für welche Zeit ein Aufenthalt geplant ist. Abhängig vom Zeitraum der geplanten Reise – und je nachdem, welche Voraussetzungen als erfüllt anzusehen sind - muss auch ein unterschiedliches Visum beantragt werden. Als Besitzer eines deutschen Reisepasses stehen die Chancen für den Erhalt eines Visums zwar generell gut, aber bei der Vielzahl von Möglichkeiten kommt schnell Überforderung auf. So gibt es verschiedene Kategorien für Visa, u.a. für Geschäftsleute, Studierende oder auch einfache Touristen.

China

Einige Visa-Arten

  • F-Visum: für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen Aktivitäten nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
  • M-Visum: für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
  • L-Visum: für Personen, die zu touristischen Zwecken nach China reisen (maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
  • Q- und S-Visum: für Personen, die Angehörige in China besuchen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer)
  • Z-Visum: für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Unternehmungen mit kommerziellem Zweck (einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis) X-Visum: für Personen, die ein Studium in China aufnehmen wollen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer bzw. einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)

Das Touristenvisum

Für ein einfaches Touristenvisum gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um dieses zu beantragen. Man kann es selbst beantragen oder einen Visa-Service dazu beauftragen. Möchte man ein solches Visum selbst beantragen, ist es aktuell nicht möglich, dies online bei der chinesischen Botschaft zu tun. Vielmehr müssen die entsprechenden Dokumente an das zuständige Visa-Zentrum (CVASC) in Papierform übergeben werden. Das CVASC ist der chinesischen Botschaft vorgeschaltet, das diese Visa-Anträge nicht mehr selbst direkt entgegennimmt. An den jeweiligen Außenstellen des CVASC in Berlin, Frankfurt a.M., Hamburg und München können die vollständigen ausgefüllten Anträge abgegeben werden. Für postalisch zugesandte Visa-Anträge werden zusätzliche Gebühren erhoben. Die Anträge selbst können auf der Website des CVASC heruntergeladen werden. So gibt es inzwischen zusätzlich die Möglichkeit, ein Visum zusammen mit einem Flug nach China zu erwerben, was einen Preisnachlass zur Folge haben kann.

Die notwendigen Unterlagen für eine Beantragung

Die folgenden Dokumente werden dafür benötigt:

  • Reisepass im Original (mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach Reiseende)
  • Visa-Antragsformular
  • Passfoto (dieses wird auf dem Antragsformular befestigt)
  • Reisebestätigung/Rechnung mit Flugplan und Hotelliste (ggf. vom Reiseveranstalter)
  • Auftragserteilung für den Visa-Dienst (für den Fall, dass ein Service für die Beantragung eines Visums in Anspruch genommen wird)

iVisa erleichtert den Prozess

Plant man den Aufenthalt jedoch als Tourist, bietet iVisa eine komfortable Möglichkeit, zwei Arten von Visa zu beantragen.

Bei dem ersten Visum handelt es sich um das klassische Touristenvisum, das für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen genutzt werden kann. Dabei hat es eine Gültigkeitsdauer von insgesamt 9 Jahren nach der Ausstellung.

Die zweite Möglichkeit ist ein sogenanntes eVisa für einen Aufenthalt als Teil einer Touristengruppe. Dieses ermöglicht einen bis zu 15-tägigen Aufenthalt und verliert seine Gültigkeit nach diesem Zeitraum.

Um einen sonst komplizierten Ablauf zu vereinfachen, folgen Sie den einfachen Schritten auf iVisa.com. Dann steht einer China-Reise nichts mehr im Wege.

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