Die Volksrepublik China gehört zu den wirtschaftsstärksten und bevölkerungsreichsten Ländern der Welt. Allerdings sollte eine Reise in das Land der Mitte wegen seiner nicht ganz übersichtlichen Visa-Kategorien und Voraussetzungen gut geplant sein. iVisa bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, das gewünschte Touristenvisum online zu beantragen - so ganz ohne Schlangestehen. Folge den einfachen Schritten auf iVisa.com und genieße anschließend einen ganz entspannten Urlaub.
Der Klassiker – das Touristenvisum
Am häufigsten wird ein Touristenvisum beantragt. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Man kann es selbst beantragen oder einen Visa-Service damit beauftragen.
Das Visum muss bei der Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Zürich (zuständig für die Wohnkantone Zürich. St. Gallen. Glarus. S . AR. AI. SG. GR. AG. TG. ZG. LU) oder Bern rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden. Allerdings bietet die Botschaft keinen Online-Service an. Zudem kann eine Beantragung nicht auf postalischem Wege oder per E-Mail oder Fax geschehen. Vielmehr muss der Antrag persönlich oder über einen beauftragten Vertreter abgegeben werden. Das AntrasgformularV2013 kann hier heruntergeladen werden.
Die folgenden Dokumente werden im Regelfall für den vollständigen Antrag benötigt:
- Reisepass im Original (mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach Reiseende)
- Visa-Antragsformular
- Passfoto (ID-/Passformat)
- Reisebestätigung/Rechnung mit Flugplan und Hotelliste (ggf. vom Reiseveranstalter)
- Kopie Schweizer Aufenthaltsbewilligung für Personen ohne Schweizer Pass
- Auftragserteilung für den Visa-Dienst (für den Fall, dass ein Service für die Beantragung eines Visums in Anspruch genommen wird)
Welche Kategorien gibt es?
Unabhängig vom Klassiker gibt es aber auch noch andere Visa-Kategorien:
- F-Visum: für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen Aktivitäten nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
- X-Visum: für Personen, die ein Studium in China aufnehmen wollen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer bzw. einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
- M-Visum: für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
- Z-Visum: für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Unternehmungen mit kommerziellem Zweck (einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
- Q- und S-Visum: für Personen, die Angehörige in China besuchen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer)
- L-Visum: für Personen, die zu touristischen Zwecken nach China reisen (maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
Was gibt es zu bedenken?
Zwar ist eine Beantragung problemlos in Zürich möglich, aber insbesondere die Tatsache, dass es keine Möglichkeit gibt, ein Visum online zu beantragen oder einen anderen Weg als den persönlichen Kontakt zu wählen, macht die Beantragung eines Visums nicht wenig kompliziert.
iVisa macht es leichter
Für ein Touristenvisum bietet iVisa einem jedoch die komfortable Möglichkeit, zwei Kategorien einfach und so gar nicht kompliziert online zu beantragen.
Die erste Möglichkeit ist das klassische Touristenvisum, das für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen genutzt werden kann. Dabei hat es eine Gültigkeitsdauer von insgesamt 9 Jahren nach der Ausstellung.
Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um ein sogenanntes eVisa für einen Aufenthalt als Teil einer Touristengruppe. Dieses eVisa ermöglicht einen bis zu 15-tägigen Aufenthalt und verliert seine Gültigkeit nach diesem Zeitraum.
Wer also Zeit und Aufwand sparen will, folgt den einfachen Schritten auf iVisa.com. Viel Spaß im Reich der Mitte!