Eine Reise in die Volksrepublik China will gut geplant sein. Es herrscht Visa-Pflicht und eine Beantragung im Voraus ist die Voraussetzung für eine entspannte Reise und den anschließenden Aufenthalt. Als Inhaber eines Schweizer Reisepasses stehen die Chancen für den Erhalt eines Visums zwar generell gut, aber bei der Vielzahl von Möglichkeiten kommt schnell Verwirrung auf. So gibt es verschiedene Kategorien für Visa, zum Beispiel für Geschäftsleute, Studierende oder auch einfache Touristen.
Welche Kategorien gibt es?
Die folgenden Kategorien sind am häufigsten zu finden:
- F-Visum: für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen Aktivitäten nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
- X-Visum: für Personen, die ein Studium in China aufnehmen wollen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer bzw. einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
- M-Visum: für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
- Z-Visum: für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Unternehmungen mit kommerziellem Zweck (einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
- Q- und S-Visum: für Personen, die Angehörige in China besuchen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer
- L-Visum: für Personen, die zu touristischen Zwecken nach China reisen (maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
Der Klassiker – das Touristenvisum
Ein einfaches Touristenvisum lässt sich grundsätzlich auf zwei Arten beantragen. Man kann es selbst beantragen oder einen Visa-Service damit beauftragen.
Ein solches Visum kann nicht online bei der chinesischen Botschaft beantragt werden. Das Visum muss bei der Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Zürich (zuständig für die Wohnkantonen Zürich. St. Gallen. Glarus. S. AR. AI. SG. GR. AG. TG. ZG. LU) oder Bern rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden. Die Beantragung kann nicht auf postalischem Wege oder per E-Mail oder Fax geschehen. Vielmehr muss der Antrag persönlich oder über einen beauftragten Vertreter abgegeben werden. Das AntrasgformularV2013 kann hier heruntergeladen werden.
Die folgenden Dokumente werden im Regelfall für den vollständigen Antrag benötigt:
- Reisepass im Original (mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach Reiseende)
- Visa-Antragsformular
- Passfoto (ID-/Passformat)
- Reisebestätigung/Rechnung mit Flugplan und Hotelliste (ggf. vom Reiseveranstalter)
- Kopie Schweizer Aufenthaltsbewilligung für Personen ohne Schweizer Pass
- Auftragserteilung für den Visa-Dienst (für den Fall, dass ein Service für die Beantragung eines Visums in Anspruch genommen wird)
Was gibt es zu bedenken?
Insbesondere die Tatsache, dass es keine Möglichkeit gibt, ein Visum online zu beantragen oder einen anderen Weg als den persönlichen Kontakt zu wählen, macht die Beantragung eines Visums kompliziert.
iVisa macht es leichter
Für ein Touristenvisum bietet iVisa einem jedoch die komfortable Möglichkeit, zwei Kategorien einfach und so gar nicht kompliziert online zu beantragen.
Die erste Möglichkeit ist das klassische Touristenvisum, das für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen genutzt werden kann. Dabei hat es eine Gültigkeitsdauer von insgesamt 9 Jahren nach der Ausstellung.
Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um ein sogenanntes eVisa für einen Aufenthalt als Teil einer Touristengruppe. Dieses ermöglicht einen bis zu 15-tägigen Aufenthalt und verliert seine Gültigkeit nach diesem Zeitraum.
Wer also Zeit und Aufwand sparen will, folgt den einfachen Schritten auf iVisa.com. Wir wünschen eine gute Reise.