Esta Gültigkeit - Wie lange ist ESTA gültig
iVisa | Aktualisiert am Oct 23, 2020

Eine Einreise in die USA ist grundsätzlich nur im Rahmen der ESTA oder mit einem Visum möglich. Die Beantragung stellt viele Reisende vor eine echte Herausforderung. Mit einer ESTA-Genehmigung ist ein Aufenthalt von 90 Tagen möglich. Dabei hat die Genehmigung eine Gültigkeit von zwei Jahren, es sei denn, der Reisepass läuft vorher ab. Visa ermöglichen einen längeren Aufenthalt, beispielsweise für 180 Tage im Falle der zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ausgestellten Visa B-1 oder B-2, bei denen die Gültigkeit sogar bei zehn Jahren liegen kann.

USA

ESTA – Was ist das?

Mit dem Programm für visumfreies Reisen (ESTA) dürfen sich Bürger der teilnehmenden Länder bis zu 90 Tagen ohne Visum in den Vereinigten Staaten aufhalten, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dabei handelt es sich um die Länder Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Chile, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan und Großbritannien.

Deshalb müssen Staatsbürger dieser Länder, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

Was ist für die Beantragung einer ESTA-Genehmigung erforderlich?

Die ESTA-Genehmigung wird dann erteilt und eine problemlose Einreise ohne Visum ist dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einreichung eines korrekt ausgefüllten Antrags (erhältlich auf der Website der US-Botschaft)
  • Staatsangehörigkeit eines der am Programm beteiligten Länder und gültiger Reisepass
  • Jede einzelne Person benötigt einen eigenen Pass, auch Babys und Kleinkinder.
  • Reisezweck: Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender
  • Reisedauer: kein längerer Aufenthalt als 90 Tage
  • Vorhandensein eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets
  • 14 US-Dollar ESTA-Gebühr entrichtet

Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.

In Deutschland sind die konsularischen Abteilungen der US-Botschaft in Berlin sowie der US-Generalkonsulate in Frankfurt und München für die Bearbeitung von Visaanträgen von Personen zuständig, die für einen vorübergehenden Aufenthalt in die USA reisen möchten.

Welche Arten von Visa gibt es?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Visa-Kategorien, die jedoch den folgenden Gruppen zugeordnet werden können:

  • Tourismus und Geschäftsreisen (B-1 / B-2)
  • Befristete Beschäftigung
  • Studium und Austausch
  • Treaty Trader / Investor Visa (E-1 / E-2)
  • Diplomaten und Regierungsbeamte

Eine Beantragung entsprechender Visa kann die Angabe zusätzlicher Informationen nötig machen. Im Falle von Geschäftsvisa sind beispielsweise entsprechende Bestätigungsschreiben von der entsendenden, aber auch von der empfangenden Institution einzureichen. Die Visa machen zudem längere Aufenthalte für Studien-oder Arbeitszwecke möglich.

Reise in die USA – iVisa hilft!

iVisa ermöglicht meist keine direkte Beantragung eines Visums, aber sollte auch eine ESTA-Genehmigung in Frage kommen, kann iVisa mit Rat und Tat zur Seite stehen. Nutzt man iVisa als Anbieter, liegt alles in einer Hand. Die Unterlagen werden für zukünftige Beantragungen gespeichert, sodass Unterlagen nicht mehrfach müßig verschickt und Angaben wiederholt mitgeteilt werden müssen. Letztlich steht iVisa mit seinem Team aus kompetenten Mitarbeitern 24 Stunden täglich zur Verfügung. Das ESTA kann demnach auch problemlos online beantragt werden. Also, einfach online den Schritten auf iVisa.com folgen und viel Freude in dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten!

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