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Visum USA - Kosten und Gebühren für das USA Visum
iVisa
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Aktualisiert am Aug 31, 2022

Der Big Apple, Hollywood, die Golden Gate Bridge – die USA sind das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Selten verspricht schon ein Name so viele Möglichkeiten für Sightseeing und besondere Erlebnisse. Allerdings ist die USA neben ihrer Tellerwäsche-zum-Millionär-Geschichten auch für Schwierigkeiten und hohe Kosten hinsichtlich der Einreise bekannt. So erscheint es nur folgerichtig, dass ein Aufenthalt in den USA einen erheblichen Planungsaufwand erfordert.

USA

Dabei kann es auch um viel Geld gehen. Je nach Visumsart steigen die Kosten bisweilen erheblich. Der Preis für ein B1-Visum für touristische Zwecke oder Geschäftsreisen liegt allein bei 136 Euro. Etwaige Zusatzkosten können durch Versand und Ähnliches entstehen.

Die Kosten im Rahmen des ESTA belaufen sich allerdings nur auf 14 US-Dollar.

Welche Arten von Visa gibt es?

Nicht für jedes Land ist die Beantragung einer ESTA-Genehmigung denkbar. In einem solchen Fall müsste anstelle eines ESTA ein entsprechendes Visum beantragt werden. Grundsätzlich gibt es verschiedene Visa-Kategorien, die jedoch den folgenden Gruppen zugeordnet werden können:

  • Tourismus und Geschäftsreisen
  • Befristete Beschäftigung
  • Studium und Austausch
  • Treaty Trader / Investor Visa (E-1 / E-2)
  • Diplomaten und Regierungsbeamte

Eine Beantragung entsprechender Visa kann die Angabe zusätzlicher Informationen nötig machen. Im Falle von Geschäftsvisa sind beispielsweise entsprechende Bestätigungsschreiben von der entsendenden, aber auch von der empfangenden Institution einzureichen.

Zusätzlich steigen die Kosten für entsprechende Visa erheblich. So kostet ein Visum für ein Austauschprogramm J1 bis zu 180 US-Dollar. Für Visa, die das Arbeiten vor Ort ermöglichen, steigen die Kosten zusätzlich.

ESTA – Was ist das?

Eventuell lässt sich aber die zeit-und kostenintensive Beantragung eines Visums vermeiden: Mit dem Programm für visumfreies Reisen (ESTA) dürfen sich Bürger der teilnehmenden Länder bis zu 90 Tagen ohne Visum in den Vereinigten Staaten aufhalten, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dabei handelt es sich um die Länder Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Chile, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan und Großbritannien.

Deshalb müssen Staatsbürger dieser Länder, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

Was ist für die Beantragung einer ESTA-Genehmigung erforderlich?

Für die Erteilung einer ESTA-Genehmigung und der darauffolgenden problemlosen Einreisen werden folgende Unterlagen / Umstände vorausgesetzt:

  • Einreichung eines korrekt ausgefüllten Antrags (erhältlich auf der Website der US-Botschaft)
  • Staatsangehörigkeit eines der am Programm beteiligten Länder und gültiger Reisepass
  • Jede einzelne Person benötigt einen eigenen Pass, auch Babys und Kleinkinder.
  • Reisezweck: Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender
  • Reisedauer: kein längerer Aufenthalt als 90 Tage
  • Vorhandensein eines Rückflug- oder weiterführenden Tickets
  • 14 US-Dollar ESTA-Gebühr entrichtet

Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.

In Deutschland sind die konsularischen Abteilungen der US-Botschaft in Berlin sowie der US-Generalkonsulate in Frankfurt und München für die Bearbeitung von Visaanträgen von Personen zuständig, die für einen vorübergehenden Aufenthalt in die USA reisen möchten.

iVisa macht’s ganz einfach

Bei Fragen und Problemen: iVisa steht mit Rat und Tat zur Seite. Zwar ermöglicht es selten eine direkte Beantragung eines B1-Visums, aber sollte auch eine ESTA-Genehmigung in Frage kommen, ist iVisa der richtige Anbieter. Nutzt man iVisa als Anbieter, liegt alles in einer Hand. Die Unterlagen werden für zukünftige Beantragungen gespeichert, sodass Unterlagen nicht mehrfach müßig verschickt und Angaben wiederholt mitgeteilt werden müssen. Das ESTA kann demnach auch problemlos online beantragt werden. Also, einfach online den Schritten auf iVisa.com folgen und viel Spaß in dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten!

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