Der Brexit hat nicht nur erhebliche Konsequenzen für britischen Staatsbürger, sondern zieht weite Kreise in viele Bereiche des Rechts und der internationalen Zusammenarbeit. Die Einreisebedingungen sind ein klassisches Gebiet der staatlichen Souveränität, in der sich diese Veränderungen niederschlagen werden.

Doch was bedeutet dies für Reisende und Touristen? Insbesondere für Menschen aus der Europäischen Union, demnach auch für Österreicher, stellt sich die Frage, wie es nach diesem Einschnitt weitergehen wird.
Aktuell besteht die Möglichkeit, dass es eine spezielle elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien geben wird (ETA). Wir haben Ihnen alles, was wir dazu wissen, zusammengefasst:
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wird als österreichischer Staatsbürger ein offizielles Dokument für eine Einreise nach Großbritannien benötigt?
Die wahrscheinliche Antwort lautet: möglicherweise. Da Großbritannien zukünftig nicht länger zur Europäischen Union gehören wird und damit die europäische Mobilität, die vorher einen problemlosen Aufenthalt für Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten bedeutete, keine Gültigkeit mehr entfaltet, ist von einer speziellen Einreiseregelung auszugehen. Diese muss allerdings zwischen Großbritannien und der EU noch bindend ausgehandelt werden. Sollte es eine Ausnahme für den europäischen Wirtschaftsraum geben (EWR) wird natürlich auch Österreich davon profitieren. Mehr werden Sie dazu hier finden.
Welche Unterlagen werden im Normalfall für eine Beantragung benötigt?
Auch bei vereinfachten Verfahren werden häufig ähnliche Dokumente abgefragt. In den meisten Fällen ist folgendes vorzulegen, dass auch im Fall einer ETA davon ausgegangen werden kann:
- Reisepass, der noch mindestens drei Monate gültig ist, evtl. Personalausweis
- Foto des Antragsstellers
- Nachweis über Flugtickets
- Nachweis über Unterbringung
Im Falle von minderjährigen Reisenden werden eventuell zusätzliche Unterlagen einzureichen sein.
Außerdem ist es möglich, dass wenn ETAs zu unterschiedlichen Reisezwecken (touristisch, geschäftlich, zu Studienzwecken) ausgegeben werden sollten, Nachweise hinsichtlich dieser Reisezwecke zu erbringen sein werden.
Sollten zudem noch zusätzliche Dokumente erforderlich werden, wird Sie iVisa.com rechtzeitig darüber informieren. Aktuell liegen noch keine Hinweise verlässlicher Quellen vor, sodass die oberhalb genannten Dokumente noch Spekulation sind.
Was ist eine ETA
Bei der elektronischen Einreisegenehmigung, die man insbesondere aus dem Kontext von Kanada und Australien kennt, wird über ein Online-Antragsverfahren eine Einreisegenehmigung erteilt, die den Behörden an den Flughäfen oder anderen Grenzorten vorliegt. Grundsätzlich handelt es sich um ein vereinfachtes Antragsverfahren. Es ist dennoch davon auszugehen, dass insbesondere Bürger aus der Europäischen Union keine großen Schwierigkeiten haben werden, nach Großbritannien einzureisen.
Was gibt es noch zu wissen?
Sollten sich die konservativen Stimmen in Großbritannien durchsetzen, wird die ETA bis Januar 2021 erwartet. Sie wird für Staatsangehörige von über 60 Ländern der Welt obligatorisch sein, die bisher berechtigt waren, visumfrei in den Schengen-Raum einzureisen, einschließlich Briten nach dem Brexit.
Warum lohnt sich ein Aufenthalt in Großbritannien?
Nicht nur die Hauptstadt der Insel, London, lockt als offene Weltmetropole mit vielen Attraktionen und gilt nicht zuletzt als ein Mekka für Fashion-Liebhaber, sondern auch die ländlichen Regionen rund um Städte wie Bath, Edinburgh, Brighton oder auch die Region Kent begeistern jährlich tausende Touristen. Es gibt dort viel zu sehen und entdecken – das wird sich mit dem Brexit nicht ändern.
Wo finde ich zusätzliche Informationen?
Sie haben immer noch Fragen? Gar kein Problem. Das kompetente Team von iVisa.com steht Ihnen gern 24 Stunden täglich mit Rat und Tat zur Seite. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit, auf die Seite von iVisa, zu gehen und dort unter „Häufig gestellte Fragen“ selbst noch einmal nachzulesen. Egal, für welche Einreisemodalitäten sich die britische Regierung entscheiden wird, iVisa.com hält Sie auf dem Laufenden