Um das Land Saudi-Arabien zu besuchen, benötigen Sie als deutscher Staatsbürger ein Visum. Dabei gibt es einige unterschiedliche Arten an Visen, die für jeweils für einen bestimmten Verwendungszweck gedacht sind. Darauf müssen Sie besonders achten, wenn Sie einen Visumantrag für Saudi-Arabien ausfüllen. Die Unterschiede zwischen diesen unterschiedlichen Visaarten, wollen wir Ihnen aufzeigen.

Der häufigste Grund warum Saudi-Arabien besucht wird, ist nicht der Tourismus oder geschäftliche Vorhaben. Es sind die Pilgerfahrten nach Mekka und Medina, wo zwischen 40 % und 50 % der Einreisen nach Saudi-Arabien ausfallen. In diesen beiden Städten sind die wichtigsten heiligen Plätze des Islam und dementsprechend viele Menschen aus der ganzen Welt reisen dorthin.
Für diese Pilgerfahrten muss man einen speziellen Visumantrag für Saudi-Arabien stellen. Bei der sogenannten Umra (kleine Pilgerfahrt) wird ein Visum von der Botschaft oder einem Konsulat in Deutschland ausgestellt und dieses Visum ist nur 14 Tage gültig. Auch ist die Anzahl dieser Visa begrenzt, damit die heiligen Stätten in Saudi-Arabien nicht mit zu vielen Menschen überflutet werden.
Visumantrag für Geschäftsvisum und Arbeitsvisum Saudi-Arabien
Der Visumantrag für ein Geschäftsvisum, können Sie nur dann beantragen, wenn Sie eine Einladung von einer Firma aus Saudi-Arabien haben. Dabei wird von dieser Firma bei der Industrie- und Handelskammer in Saudi-Arabien und beim Außenministerium ein Visumantrag gestellt. Dabei erhalten Sie von der dortigen IHK eine Referenznummer, mit der Sie in Deutschland Ihr Visum beantragen können.
Bei der Beantragung müssen Sie persönlich vorsprechen, deshalb sollten Sie auf jeden Fall einen Termin bei der Botschaft oder im Konsulat vereinbaren. Bei diesem Termin werden auch biometrische Daten erhoben. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Fingerabdrücke hinterlegen müssen und ein Iris-Scan durchgeführt wird.
Damit Sie ein Arbeitsvisum für Saudi-Arabien erhalten, ist es zwingend notwendig, dass Sie einen Arbeitsvertrag mit einem saudischen Unternehmen vorzeigen können. Dieser Vertrag ist nur dann gültig, wenn er durch das saudische Außenministerium und der zuständigen Industrie- und Handelskammer in Saudi-Arabien legalisiert wurde.
Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss für Sie eine offizielle Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Stelle im Innenministerium oder bei der IHK anfordern. Auch diese muss beim Visumantrag für Saudi-Arabien vorgezeigt werden. Sollten Sie noch im Besitz eines anderen gültigen Visums für Saudi-Arabien sein, dann können Sie das Arbeitsvisum frühestens eine Woche vor Ablauf des anderen Visums beantragen.
Ebenfalls ist dabei zu beachten, dass Sie nur dann über den Landweg einreisen dürfen, wenn das Unternehmen, für das Sie tätig werden, in einer grenznahen Region liegt.
Visumantrag für Touristen
Die einfachste und schnellste Art, um an ein Visum für Saudi-Arabien zu kommen, ist das Touristenvisum. Denn dabei können Sie den Visumantrag Saudi-Arabien im Internet beantragen. Dies geschieht über eine offizielle Seite der Regierung von Saudi-Arabien oder über einen Dienstleister, wie zum Beispiel iVisa.com. Dabei fallen natürlich Kosten an, die wir Ihnen hier aufschlüsseln.
Bearbeitungszeit:
- Standard: 5 Tage
- Rush: 3 Tage
- Super Rush: 24 Stunden
Kosten: (Visakosten + Bearbeitungsgebühr)
- Standard: EUR €215.42
- Rush: EUR €269.76
- Super Rush: EUR €307.61
Anzahl der Einreisen:
mehrmalige Einreise
Gültigkeitsdauer:
1 Jahr nach Ausstellung
Maximale Aufenthaltsdauer:
90 Tage insgesamt
Der Vorteil, denn Sie haben, wenn Sie Ihren Visumantrag über iVisa.com beantragen ist folgender. Sie können sich 100 % sicher sein, dass Ihr Antrag genehmigt wird. Die Mehrkosten fallen bei dem hohen Preis für das Visum Saudi-Arabien nicht ins Gewicht und eine Ablehnung ist unwahrscheinlich. Sollten Sie jedoch selbst einen Fehler bei der Antragstellung machen, dann ist Ihr Geld für den Visumantrag Saudi-Arabien verloren.