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Japanisches eVisum: Anforderungen und Online-Antrag

Japan - offen für den Tourismus
 
   
 
 
 
     
 
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Beantragen Sie noch heute ein japanisches eVisum bei uns!

Zuletzt aktualisiert: Mai 2023

Japan boats river

Planen Sie eine Reise nach Japan und suchen Sie nach einer unkomplizierten Möglichkeit, Ihr eVisum zu beantragen? Dann sind Sie hier genau richtig!

Egal, ob Sie als Tourist einreisen, Ihre Familie besuchen oder an Veranstaltungen in Japan teilnehmen, wir bieten Ihnen eine bequeme Lösung, um Ihr japanisches eVisum online zu beantragen.

Um nach Japan einzureisen, benötigen Sie ein gültiges japanisches eVisum. Unsere benutzerfreundliche Plattform führt Sie durch die notwendigen Schritte und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bis zum Schluss. Hier erfahren Sie alles über die Anforderungen und das Antragsverfahren für Ihr japanisches eVisum.

Was genau ist das japanische eVisum?

Das japanische eVisum ist eine elektronische Reisegenehmigung, die es berechtigten Personen erlaubt, zu verschiedenen Zwecken nach Japan einzureisen, z. B. für Tourismus, Geschäftsbesuche, medizinische Behandlungen oder den Besuch von Freunden und Verwandten.

Dieses Online-Visum für Japan vereinfacht die Beantragung des Visums, da persönliche Besuche in Botschaften oder Konsulaten nicht mehr erforderlich sind.

Was ist mit dem japanischen eVisum erlaubt?

Mit dem elektronischen Visum für Japan dürfen Sie:

  • das reiche kulturelle Erbe Japans erkunden und berühmte Touristenattraktionen besuchen.
  • an geschäftlichen Aktivitäten teilnehmen, z. B. an Konferenzen und Tagungen, oder potenzielle Partnerschaften ausloten.
  • medizinische Behandlung und Zugang zu hervorragenden Gesundheitseinrichtungen in Japan ersuchen.
  • in Japan lebende Verwandte und Freunde besuchen.
  • an besonderen Veranstaltungen, Festivals oder Konferenzen im Land teilnehmen.

Was ist mit dem japanischen eVisum nicht erlaubt?

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass das elektronische Visum für Japan bestimmte Einschränkungen hat. Hier sind einige Dinge, die mit dem eVisum nicht erlaubt sind:

  • In Japan arbeiten, ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis oder ein Visum zu erhalten.
  • Eine bezahlte Beschäftigung oder ein Langzeitstudium aufnehmen.
  • Sich länger in Japan aufhalten, als das eVisum erlaubt.
  • Tätigkeiten ausüben, die nicht mit dem im eVisum-Antrag angegebenen Zweck übereinstimmen.

Für einen reibungslosen und gesetzeskonformen Aufenthalt in Japan ist es wichtig, die Bedingungen des eVisums einzuhalten.

Wer kann das japanische eVisum beantragen?

Das japanische eVisum ist für Bürger ausgewählter Länder erhältlich. Derzeit können die folgenden Nationalitäten das japanische eVisum beantragen:

  • Vereinigte Staaten
  • Vereinigtes Königreich
  • Kanada
  • Australien
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Italien
  • Spanien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Portugal
  • Finnland
  • Neuseeland
  • Südkorea

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist und dass es noch weitere Länder gibt, die die Voraussetzungen erfüllen. Um zu erfahren, ob Sie ein Visum für Japan benötigen, können Sie unseren praktischen Visum-Checker verwenden, der aktuelle Informationen auf Grundlage Ihrer Nationalität und des Zwecks Ihrer Reise bereitstellt.

Auch Minderjährige benötigen ein japanisches eVisum, um in das Land einzureisen. Erziehungsberechtigte oder Eltern müssen das Antragsverfahren im Namen des Minderjährigen abschließen. Zusätzliche Dokumente wie eine Geburtsurkunde oder eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils sind möglicherweise erforderlich.

Andere Visumoptionen für Japan

Wenn Sie sich nicht für das eVisum qualifizieren, müssen Sie möglicherweise ein anderes Visum beantragen. Zu den Optionen gehören unter anderem:

  • Japanisches Touristenvisum: Für bestimmte ausländische Staatsangehörige, die das Land zu touristischen Zwecken besuchen möchten. Auch für dieses Visum bieten wir einen vereinfachten Online-Antrag an.

  • Visumbefreiung: Staatsangehörige bestimmter Länder können von der Visumpflicht befreit werden, so dass sie im Rahmen des Programms zur Befreiung von der Visumpflicht visumfrei nach Japan einreisen können. Die Dauer des Aufenthalts und die Bedingungen variieren je nach Nationalität. Prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Land für eine Visumbefreiung in Frage kommt, und informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Einschränkungen.

  • Befristetes Besuchervisum: Diese Visumkategorie eignet sich für Personen, die Japan zu touristischen Zwecken, zur Besichtigung von Sehenswürdigkeiten oder zum Besuch von Freunden und Verwandten besuchen. Es erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

  • Arbeitsvisum: Wenn Sie vorhaben, in Japan zu arbeiten, müssen Sie ein Arbeitsvisum beantragen. Arbeitsvisa werden auf der Grundlage bestimmter Berufskategorien ausgestellt und müssen von einem japanischen Arbeitgeber oder einer Organisation gesponsert werden. Jede Kategorie hat ihre eigenen Anforderungen, z. B. akademische Qualifikationen und Berufserfahrung.

  • Studentenvisum: Wenn Sie beabsichtigen, in Japan an einer anerkannten Bildungseinrichtung zu studieren, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen. Dieses Visum ermöglicht einen längeren Aufenthalt und wird für Personen ausgestellt, die an Universitäten, Sprachschulen, Berufsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen eingeschrieben sind.

  • Visum für Ehepartner oder Angehörige: Wenn Sie mit einem japanischen Staatsbürger oder einem ausländischen Staatsangehörigen mit gültigem japanischem Visum verheiratet sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein Ehepartner- oder Angehörigenvisum. Damit können Sie für einen bestimmten Zeitraum zu Ihrem Ehepartner oder Ihrer Familie nach Japan reisen.

Bitte beachten Sie, dass für jede Visumkategorie spezifische Anforderungen und Visumanträge gelten. Leider bieten wir derzeit nicht viele davon an und empfehlen dringend, die offizielle Website der Botschaft oder des Konsulats von Japan in Ihrem Heimatland zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Wie lange ist das japanische eVisum gültig?

Das japanische eVisum:

  • gilt für 90 Tage nach Ankunft

  • ist ein einmalige Einreise Visum für Japan.

Sie können einmal mit Ihrem japanischen eVisum nach Japan einreisen und bis zu 90 Tage pro Einreise im Land bleiben. Sie können Ihr japanisches eVisum nicht zur mehrfachen Einreise nach Japan verwenden.

Wenn Sie länger als 90 Tage in Japan bleiben möchten, müssen Sie bei der nächstgelegenen japanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat ein anderes Visum beantragen.

Anforderungen für das japanische e-Visum: Erforderliche Dokumente und Reisebedingungen

Um das japanische Visum online zu beantragen, benötigen Sie die folgenden Dokumente und Informationen:

  1. Reisepass: Ein gültiger Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten über Ihren geplanten Aufenthalt in Japan hinaus. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass mindestens zwei leere Seiten für das Abstempeln des Visums enthält.

  2. Persönliche Angaben: Sie müssen persönliche Angaben wie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Geschlecht so angeben, wie sie in Ihrem Reisepass stehen.

  3. Kontaktinformationen: Ihre aktuelle Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten für Kommunikationszwecke angegeben werden.

  4. Reiseplan: Einzelheiten zu Ihrer geplanten Reiseroute, einschließlich Ihres Ankunfts- und Abreisedatums, der Adresse Ihrer Unterkunft in Japan und aller geplanten Aktivitäten oder Ziele.

  5. Angaben zur Erwerbstätigkeit: Wenn Sie aus geschäftlichen Gründen nach Japan reisen, müssen Sie möglicherweise Angaben zu Ihrem Arbeitgeber machen, z. B. den Namen des Unternehmens, Ihre Position und den Zweck Ihres Besuchs.

  6. Finanzielle Mittel: Unter Umständen müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer Ausgaben während Ihres Aufenthalts in Japan verfügen. Dies kann durch Vorlage aktueller Kontoauszüge oder eines Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit geschehen.

  7. Aktuelles Passfoto: Ein digitales Passfoto mit weißem Hintergrund, das Ihr Gesicht ohne Accessoires wie Hüte oder Brillen deutlich zeigt. Mit unserem Passfotodienst können Sie bequem von zu Hause aus aktuelle, behördenkonforme Passfotos erhalten.

Einreisebestimmungen

Bei der Einreise nach Japan müssen Sie unter Umständen die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Reisepass: Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass für Ihren Aufenthalt in Japan gültig ist.
  • Japanisches eVisum: Führen Sie eine gedruckte oder digitale Kopie Ihres genehmigten japanischen eVisums mit sich.
  • Rückreise- oder Weiterreiseticket: Es ist ratsam, einen Nachweis über Ihre Rück- oder Weiterreisearrangements zu haben.
  • Unterkunftsdaten: Halten Sie Informationen über Ihre Unterkunft in Japan bereit, z. B. Hotelreservierungen oder ein Einladungsschreiben eines Gastgebers.
  • Ausreichende Geldmittel: Halten Sie Nachweise wie Kontoauszüge oder Kreditkarten bereit, die belegen, dass Sie während Ihres Aufenthalts für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Bitte beachten Sie, dass die Einwanderungsbeamten am Einreiseort bei Bedarf zusätzliche Dokumente oder Informationen verlangen können. Es wird empfohlen, alle erforderlichen Dokumente bereitzuhalten und leicht zugänglich zu machen, wenn Sie nach Japan reisen.

Wie beantrage ich das japanische eVisum online?

Um das japanische eVisum online bei uns zu beantragen, müssen Sie nur die folgenden einfachen Schritte befolgen, und schon sind Sie fertig:

Schritt 1: Füllen Sie unser vereinfachtes E-Visum-Antragsformular für Japan mit Ihren persönlichen Daten aus. Sobald Sie fertig sind, können Sie auswählen, wie schnell Sie Ihr Visum erhalten möchten. Wir bieten drei verschiedene Optionen an.

Schritt 2: Vergewissern Sie sich, dass alle Angaben im Visumantragsformular korrekt sind. Wir möchten jegliche Probleme mit Ihrem Antrag vermeiden. Alle Angaben müssen mit Ihren Begleitdokumenten übereinstimmen. Wenn alles korrekt ist, können Sie die Visumgebühr mit einer Kredit-/Debitkarte oder PayPal bezahlen.

Schritt 3: Laden Sie alle Begleitdokumente hoch und reichen Sie Ihr Visumantragsformular ein. Achten Sie darauf, dass der Scan klar ist und keine Streifen aufweist.

Sie erhalten Ihr gültiges e-Visum per E-Mail, halten Sie also Ausschau nach E-Mails von uns. Wir raten Ihnen, eine gedruckte Kopie aufzubewahren und das eVisum zudem auf einem elektronischen Gerät zu speichern.

Ziemlich einfach, oder? Jetzt beantragen!

Bitte beachten Sie: Wenn Sie in Japan ankommen, müssen Sie sich auf der japanischen eVisum-Website anmelden und Ihr genehmigtes Visum (Visumausstellungsbescheid) am Check-in-Schalter des Flughafens vorzeigen.

Was sind die Visumgebühren und Bearbeitungszeiten für das japanische eVisum?

Die Visumgebühren hängen von der von Ihnen gewählten Bearbeitungszeit und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die Gesamtkosten für das japanische eVisum enthalten zudem eine Regierungsgebühr in Höhe von 25 USD.

Während Ihres Online-Visumantrags auf unserer Website können Sie gegen zusätzliche Gebühren Dienstleistungen wie ein iVisa Plus-Abonnement, einen Premium-Concierge-Service, eine Botschaftsregistrierung oder einen erstklassigen Fotodienst hinzufügen.

Wir bieten zudem den iVisa-Gebührenschutz an, der es uns ermöglicht, einen neuen Antrag ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu bearbeiten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, sowie die Möglichkeit, eine Flugreservierung oder einen Reiseplan zu erhalten, der zwei Wochen lang gültig ist und für die Beantragung eines Visums, als Nachweis für die Rückreise zur Vorlage bei den Einwanderungsbehörden während der Reise, für Mietwagenzwecke usw. verwendet werden kann.

Alle diese zusätzlichen Dienstleistungen sind mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Verwenden Sie unser Antragsformular, um die Gesamtkosten Ihres Antrags auf der Grundlage Ihrer Gegebenheiten und Zusatzleistungen zu prüfen.

Wie bereite ich mich auf das Interview für das japanische eVisum vor?

Für die Beantragung eines japanischen eVisums ist in der Regel kein Interview erforderlich. Es handelt sich um ein optimiertes Online-Verfahren, bei dem die Antragsteller die erforderlichen Schritte ausführen und ihre Dokumente online einreichen können.

In seltenen Fällen kann die japanische Botschaft oder das Konsulat jedoch ein Interview verlangen, wenn sie zusätzliche Informationen oder Klarstellungen bezüglich des Antrags benötigen.

Wenn Sie zu einem Interview für Ihren japanischen eVisum-Antrag eingeladen werden, ist es wichtig, dass Sie sich darauf vorbereiten. Hier sind einige Tipps zur Vorbereitung auf ein mögliches eVisum-Interview:

  1. Lesen Sie Ihren Antrag: Machen Sie sich mit den Angaben in Ihrem eVisum-Antrag vertraut. Bereiten Sie sich darauf vor, Fragen zu Ihrem Reisezweck, Ihrer Reiseroute, Ihrer Unterkunft und anderen Informationen zu beantworten, die Sie während des Antragsverfahrens angegeben haben.

  2. Halten Sie Ihre Begleitdokumente bereit: Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu dem Gespräch mit. Dazu gehören Ihr Reisepass, Ihre Reiseroute, Angaben zur Unterkunft, Finanzunterlagen, Informationen zur Beschäftigung und andere von der Botschaft oder dem Konsulat vorgeschriebene Unterlagen.

  3. Informieren Sie sich über Japan: Stellen Sie sicher, dass Sie ein grundlegendes Verständnis von Japan, seiner Kultur, seinen Bräuchen und seinen touristischen Attraktionen haben. Dies zeigt Ihr echtes Interesse an einem Besuch des Landes und kann beim Interviewprozess hilfreich sein.

  4. Kleiden Sie sich professionell: Kleiden Sie sich für das Gespräch angemessen und präsentieren Sie sich professionell. Dies zeugt von Respekt gegenüber dem Interviewverfahren und den Beamten, die es durchführen.

  5. Seien Sie pünktlich und höflich: Erscheinen Sie pünktlich zum Interview und seien Sie respektvoll und höflich gegenüber den Mitarbeitern der Botschaft bzw. des Konsulats. Befolgen Sie deren Anweisungen und beantworten Sie Fragen wahrheitsgemäß und klar.

  6. Üben Sie die Verständigung: Wenn Englisch nicht Ihre Muttersprache ist, üben Sie Ihre Kommunikationsfähigkeiten, um sich während des Interviews effektiv ausdrücken zu können. Ziehen Sie in Erwägung, mögliche Interviewfragen mit einem Freund oder einem Familienmitglied zu proben.

Denken Sie daran, dass die Aufforderung zu einem Interview für ein japanisches eVisum eher selten erfolgt. Wenn Sie jedoch eine Einladung zu einem Gespräch erhalten, helfen Ihnen die folgenden Vorbereitungstipps, das Verfahren sicher zu durchlaufen.

Benötige ich ein japanisches eVisum, wenn ich im Transit durch Japan reise?

Nein, Sie brauchen kein japanisches eVisum, wenn Sie nur auf der Durchreise durch das Land sind. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um ohne Visum durch Japan zu reisen. Diese Voraussetzungen lauten wie folgt:

  • Ein gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach dem geplanten Abreisedatum aus Japan gültig ist.
  • Ein bestätigtes Weiterreiseticket zu Ihrem nächsten Zielort.
  • Keine Absicht, länger als 24 Stunden in Japan zu bleiben.
  • Genügend finanzielle Mittel, um Ihren Aufenthalt in Japan zu finanzieren, einschließlich Transport, Unterkunft und Verpflegung.

Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, können Sie ohne Visum durch Japan reisen. Allerdings müssen Sie trotzdem die Einwanderungs- und Zollkontrollen passieren. Möglicherweise werden Sie auch aufgefordert, Ihren Reisepass und Ihr Weiterreiseticket vorzulegen.

Vorteile der Beantragung Ihres japanischen eVisums mit iVisa

Antrag zu 100 % behördenkonform: Unser iVisa-Team prüft jede Ihrer Antworten auf dem Formular und passt sie so an, dass sie zu 100 % mit den staatlichen Anforderungen übereinstimmen.

Vereinfachtes Formular: Auf der Botschaftswebsite müssen Sie verwirrende und langwierige Fragen beantworten; bei iVisa müssen Sie nur ein vereinfachtes Formular mit klaren Fragen ausfüllen. Es ist wie das Ausfüllen eines kurzen Fragebogens.

Füllen Sie das Formular in Ruhe aus: Auf der iVisa-Website können Sie das Formular in Ihrem eigenen Tempo ausfüllen, jederzeit Änderungen vornehmen und Ihren Fortschritt speichern, so dass Sie nicht von vorne anfangen müssen - im Gegensatz zur Botschaftswebsite, die jedes Mal, wenn Sie eine Pause machen, Ihre Sitzung beendet.

iVisa legt Wert auf Ihre Sicherheit: Aus diesem Grund besitzen wir ein solides Sicherheitssystem, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Wir empfehlen Ihnen, die Bewertungen unserer bisherigen Kunden zu lesen. Wir sind sicher, dass Sie nicht enttäuscht sein werden.

COVID-19-Anforderungen und Einschränkungen für Japan

Japan hat berichtet, dass die Zahl der neuen Fälle in letzter Zeit zurückgegangen ist, doch das Land befindet sich immer noch im Ausnahmezustand. Laut dem Japan Rail Pass Update gelten für Japan die folgenden COVID-19-Anforderungen und Einschränkungen:

Quarantäne

Es besteht keine Quarantänepflicht für Japanreisende.

Tests

Für Japanreisende sind keine Tests vor der Abreise vorgeschrieben.

Impfung

Für Japanreisende sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Gesundheitsformular

Für Japanreisende ist kein Gesundheitsformular erforderlich.

Zusätzliche Informationen

Die japanische Regierung aktualisiert ständig ihre COVID-19-Anforderungen und Beschränkungen. Informieren Sie sich unbedingt vor Ihrer Reise nach Japan auf der Website des japanischen Außenministeriums über die neuesten Informationen.

Wo kann ich mehr über das japanische eVisum erfahren?

Wenn Sie weitere Informationen über Reisen nach Japan benötigen, wenden Sie sich bitte jederzeit an unser Kundenserviceteam per Online-Chat oder E-Mail an [email protected].

Erforderliche Dokumente für den Antrag
  • Scan des Reisepasses. Der Pass muss für die Dauer Ihrer gesamten Reise gültig sein.

  • Foto des Antragstellers.

  • Nachweis des Aufenthaltsstatus.

  • Reiseroute.

  • Kontoauszüge.

  • Buchungsbestätigung.

  • Wohnsitznachweis oder Führerschein.

  • Arbeitsbescheinigung (nur für Singapur).

  • Einverständniserklärung der Eltern für allein reisende Minderjährige.

Wichtige Hinweise
  • Das japanische eVisum ist ein elektronisches Reisedokument für die einmalige Einreise, mit dem Sie zu touristischen Zwecken in das Land einreisen können.

  • Das japanische eVisum hat eine Gültigkeit und eine zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum.

  • Wir empfehlen Ihnen, den Antrag eine Woche im Voraus zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Sie können das Visumantragsformular online bei iVisa ausfüllen. Unser iVisa-Expertenteam prüft Ihren Antrag, damit er zu 100 % den Anforderungen der Regierung entspricht und Sie eine Ablehnung vermeiden können.

  • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass für die gesamte Dauer Ihrer Reise gültig ist.

  • Nur ausländische Staatsangehörige aus Brasilien, Kambodscha, Kanada, der Mongolei, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika, Taiwan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Vereinigten Königreich und den USA können dieses Visum beantragen.

  • Für Kinder ist das japanische eVisum ebenfalls erforderlich.

  • Für die Durchreise durch das Land benötigen Sie kein japanisches eVisum.

  • iVisa ist ein legitimes Unternehmen, das von der International Air Transport Association (IATA) akkreditiert und anerkannt ist. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs unten.

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Unser Unternehmen ist von der International Air Transport Association (IATA) akkreditiert und anerkannt und besitzt einen validierten IATA-Agenturcode. Wenn Sie diese Informationen überprüfen möchten, können Sie unsere Mitgliedschaft anhand unserer Nr. 23716873 unter http://store.iata.org/ieccacfree verifizieren.

Denken Sie daran, dass das Kundenservice-Team von iVisa rund um die Uhr für Sie da ist, um alle Fragen zu unserem Service zu beantworten.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag eine Woche im Voraus zu stellen.

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Das Ausfüllen unseres vereinfachten Online-Formulars dauert nur etwa 20 Minuten.

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Das japanische eVisum hat eine Gültigkeit und eine zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Die Gültigkeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Visums.

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Nein. Um das japanische eVisum zu beantragen, müssen Sie eine Regierungsgebühr in Höhe von $25 USD entrichten. Die Regierungsgebühr ist in unserer Servicegebühr enthalten, so dass Sie alles auf einmal bezahlen können!

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Seit dem 8. Mai 2023 müssen Sie keine gültige Impfbescheinigung oder Bescheinigung über die Vorabkontrolle mehr vorlegen.

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