China Visum Deutschland - Beantragung eines Visums für China in Deutschland
iVisa | Aktualisiert am Oct 22, 2020

Jedes Jahr besuchen mehr als 60 Millionen Menschen die Volksrepublik China. Das Reich der Mitte ist nicht nur für seine Wirtschaftskraft, sondern auch für seine kulinarische Finesse und kulturelle Highlights wie der Chinesischen Mauer bekannt. Aber auch als deutscher Tourist gibt es viel zu bedenken, wenn es eine solche Reise zu planen gilt. Abhängig vom Zeitraum der geplanten Reise – und je nachdem, in welche Kategorie Reisender man fällt - muss auch ein unterschiedliches Visum beantragt werden. Als Besitzer eines deutschen Reisepasses stehen die Chancen für den Erhalt eines Visums zwar generell gut, aber bei der Vielzahl von Möglichkeiten kann schnell der Überblick verloren gehen.

China

Welche Arten von Visa gibt es?

Bei dieser Liste handelt es sich um jene Arten von Visa, die am häufigsten vergeben werden:

  • F-Visum: für Personen, die zu einem Austausch, Besuch, einer Studienreise oder anderen Aktivitäten nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
  • M-Visum: für Personen, die zu gewerblichen Zwecken oder Handel nach China eingeladen werden (im Regelfall maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer) X-Visum: für Personen, die ein Studium in China aufnehmen wollen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer bzw. einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)
  • L-Visum: für Personen, die zu touristischen Zwecken nach China reisen (maximal 30 Tage Aufenthaltsdauer)
  • Q- und S-Visum: für Personen, die Angehörige in China besuchen (maximal 180 Tage Aufenthaltsdauer)
  • Z-Visum: für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Unternehmungen mit kommerziellem Zweck (einmalige Einreise mit anschließender Aufenthaltserlaubnis)

Das Touristenvisum

Die klassische Konstellation stellt jedoch das einfache Touristenvisum dar. Diesbezüglich gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ein solches Visum zu erhalten. Man kann es selbst beantragen oder einen Visa-Service in Anspruch nehmen.

Möchte man ein solches Visum selbst beantragen, gibt es zurzeit nicht die Möglichkeit, dies online bei der chinesischen Botschaft zu tun. Vielmehr müssen die notwendigen Unterlagen an das zuständige Visa-Zentrum (CVASC) übergeben werden. Das CVASC ist der chinesischen Botschaft vorgeschaltet, da diese Visa-Anträge nicht mehr selbst annimmt. An den jeweiligen Außenstellen des CVASC in Berlin, Frankfurt a.M., Hamburg und München können die vollständig ausgefüllten Anträge persönlich abgegeben werden. Für auf postalischem Wege zugesandte Anträge werden zusätzliche Gebühren erhoben. Die Anträge selbst sind auf der Website des CVASC erhältlich.

Die notwendigen Unterlagen für eine Beantragung

Die folgenden Dokumente werden im Normalfall dafür benötigt:

  • Reisepass im Original (mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach Reiseende)
  • Visa-Antragsformular
  • Passfoto (dieses wird auf dem Antragsformular befestigt)
  • Reisebestätigung/Rechnung mit Flugplan und Hotelliste (ggf. vom Reiseveranstalter)
  • Auftragserteilung für den Visa-Dienst (für den Fall, dass ein Service für die Beantragung eines Visums in Anspruch genommen wird)

iVisa erleichtert den Prozess

Plant man den Aufenthalt jedoch als Tourist, bietet iVisa eine einfache und effiziente Möglichkeit, zwei Arten von Visa zu beantragen.

Bei dem ersten Visum handelt es sich um das klassische Touristenvisum, das für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen genutzt werden kann. Dabei hat es eine Gültigkeitsdauer von insgesamt 9 Jahren nach der Ausstellung.

Die zweite Möglichkeit ist ein sogenanntes eVisa für einen Aufenthalt als Teil einer Touristengruppe. Dieses eVisa ermöglicht einen bis zu 15-tägigen Aufenthalt und verliert seine Gültigkeit nach diesem Zeitraum.

Um einen sonst komplizierten Ablauf zu vereinfachen, folgen Sie den einfachen Schritten auf iVisa.com. Gute Reise!

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