Beginn > Kanada Blog >

Besteht für Kanada eine Visumpflicht?

Besteht für Kanada eine Visumpflicht?
iVisa | Aktualisiert am Dec 07, 2022

Die Einreisebestimmungen des Staates Kanada verlangen nicht immer, dass Deutsche, Österreicher und Schweizer für die Einreise nach Kanada ein herkömmliches Visum beantragen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, ob Sie von der Visa-Befreiung erfasst sind und was Sie sonst zur Einreise nach Kanada benötigen.

Wann greift die Befreiung der Visa-Pflicht ?

Im März 2016 wurde in Kanada als Ersatz für ein klassisches Visum das Electronic Travel Authorization (ETA) eingeführt.

Die Befreiung von der Visa-Pflicht greift, wenn der Anlass Ihrer Reise touristischer oder geschäftlicher Natur ist und Sie sich maximal 6 Monate in Kanada aufhalten möchten. Dann benötigen Sie aber ein ETA, das sich nicht allzu kompliziert im Internet beantragen lässt. Die Pflicht zum ETA besteht allerdings nur dann, wenn Sie auf dem Luftweg einreisen.

Sie benötigen ebenfalls kein ETA, wenn Sie bereits ein Visum für Ihren Aufenthalt in Kanada haben. Hierunter fallen etwa Visa, die zur Aufnahme eines Studiums, einer Arbeit bzw. eines Praktikums oder eines Au-Pair-Aufenthaltes beantragt werden müssen.

Ich unterliege nicht der Visa-Befreiung: Wohin kann ich mich wenden

Wenn Sie sich dauerhaft in Kanada aufhalten möchten oder Sie in Kanada arbeiten bzw. studieren möchten, benötigen Sie kein ETA, sondern ein klassisches Visum.

Das Visa Application Centre (VAC) für Deutschland bietet Ihnen in deutscher Sprache weitere Informationen zu den Visa-Kategorien

  • Temporary Resident Visa
  • Study Permit
  • Work Permit
  • Permanent Resident Travel Document

Mit diesem Link geht’s zur Seite des deutschen VAC. Gegen Bezahlung von Servicegebühren bietet das VAC auch Hilfe bei dem Ausfüllen der Visa-Anträge an.

Einreise mit dem ETA: Was gilt es zu beachten?

Zunächst besteht für die Einreise nach Kanada Reisepasspflicht, dies gilt auch für Kinder – akzeptiert wird der Kinderreisepass. Beachten Sie auch, dass das ETA online für jedes mitreisende Familienmitglied gesondert beantragt werden muss. Die Gebühr hierfür beträgt etwa 5 € (7 Kanadische Dollar), die mit Kreditkarte zu bezahlen sind.

Tipp: Wenn Sie das ETA beantragen, sollten Sie sichergehen, dass Sie die richtige Reisepassnummer angeben. Unterlaufen Ihnen hier Fehler, wird Ihnen im schlimmsten Fall der Zugang zum Flugzeug verwehrt!

Die Entscheidung, ob Ihnen die Einreise letztlich erlaubt wird, liegt bei den Beamten der Einreisebehörde vor Ort. Mitunter nehmen diese Befragungen vor Gestattung der Einreise vor. Beliebte Themen sind etwa

  • die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Person, also die Frage, ob Sie den Aufenthalt in Kanada finanziell stemmen können
  • etwaige Vorstrafen
  • Gefährdung für die öffentliche Gesundheit
  • die Frage, ob Sie heimlich mit dem ETA doch eine Arbeit aufnehmen möchten

Als normaler deutscher Tourist werden Sie hier aber selten Probleme haben.

Tipp: ETA-Antrag über iVisa stellen

iVisa übernimmt für sie gerne die Beantragung eines ETA bei der kanadischen Einreisebehörde. Dafür müssen Sie nichts weiter tun, als den Online-Antrag von iVisa auszufüllen. Dieser ist in wenigen Minuten und in drei simplen Schritten ausgefüllt. Fragen und Unsicherheiten können Sie gerne zu jeder Uhrzeit mit den netten und kompetenten Mitarbeitern des Kundenservices klären. So erhalten Sie spielend leicht innerhalb eines Werktages das ETA – zu einem Gesamtpreis von nur 16, 65 €.

Hier geht’s zum ETA-Antrag