Mit über 200.000 Touristen pro Jahr zählt Australien zu einem der beliebtesten Reiseziele für Besucher aus dem deutschsprachigen Raum. Beeindruckende Naturlandschaften, ein hohes Maß an Sicherheit und der freundliche Ruf der Australier sind nur einige Gründe für den exzellenten Ruf Australiens.

Vor Reisestart sollten Besucher ausreichend Zeit für die Beantragung eines Visums einplanen. Dieser Artikel versorgt Sie mit den nötigen Visa-Informationen, damit einem entspannten Urlaubsaufenthalt nichts im Wege steht.
Welche Touristenvisa gibt es?
Das benötigte Visum und die damit verbundenen Kosten eines Touristenvisums hängen primär davon ab, wie lange Sie vereisen wollen.
Für touristische Besuche von einer Gesamtdauer bis zu 3 Monaten (90 Tage) bieten sich das eVisitor Visum (subclass 651) und das Electronic Travel Authority ,,ETA“ (subclass 601) als kostengünstige und relativ unkomplizierte Optionen an.
Das eVisitor Visum kann gebührenfrei über einen Online-Antrag bei der zuständigen australischen Behörde beantragt werden.
Das ETA kann bei den australischen Einreisebehörden online, bei Fluggesellschaften und bei Reiseagenturen beantragt werden. Für einen Antrag über die Website der australischen Behörden wird eine Servicegebühr von 20 Australischen Dollar (ca. 13 €) erhoben. In den übrigen Fällen sind die Preise bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder der Reiseagentur zu erfragen.
Für längere touristische Aufenthalte von einer Dauer bis zu 12 Monaten ist ein klassisches Visum nötig: das s.g. Visitor visa (subclass 600).Dieses gibt es in fünf verschiedenen Ausprägungen und es kann entweder online oder vor Ort in Australien beantragt werden. Voraussetzung ist im letzteren Fall aber, dass man bereits eine gültige Einreisegenehmigung oder ein anderes Visum besitzt. Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf 140 AUD (ca. 89 €).
eVisitor und ETA: Wichtige Informationen
Sowohl das eVisitor als auch das ETA sind elektronische Einreisegenehmigungen. Sie ersetzen das klassische Visum und sind elektronisch mit dem Reisepass verknüpft. Ein Stempel im Ausweisdokument erfolgt nicht. Wichtig ist, dass die Einreisegenehmigung vor Reiseantritt vorliegen muss.
Beide Einreisegenehmigungen sind ab Beginn ihrer Ausstellung 12 Monate gültig. In diesem Zeitraum sind mehrmalige Einreisen möglich. Zu beachten ist, dass jeder Einzelaufenthalt maximal 90 Tage lang sein darf. Beide Einreisegenehmigungen sind 12 Monate gültig. Wer seine Einreisegenehmigung also kurzfristig vor Reiseantritt beantragt, kann einen möglichst langen Reisezeitraum nutzen.
Für einen Antrag wird nur ein gültiger Reisepass sowie eine Kreditkarte benötigt. Das Reisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Neben touristischen Aktivitäten sind auch kurzzeitige Studienaufenthalte von maximal drei Monaten erlaubt. Unter strengen Voraussetzungen kann auch ehrenamtliche Tätigkeit möglich sein:
• Der Aufenthalt erfolgt hauptsächlich aus touristischen Motiven, die freiwillige Tätigkeit erfolgt dabei zufällig und hat untergeordneten Charakter • Es erfolgt keine Bezahlung außer eine Erstattung für Mahlzeiten, Unterkunft oder Lebenshaltungskosten • Die Arbeit ersetzt keine entgeltliche Tätigkeit
Günstig und Schnell: Jetzt ETA Visum online beantragen
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Wir wünschen eine gute Reise!