Mit über 200.000 Touristen pro Jahr zählt Australien zu einem der beliebtesten Reiseziele für Besucher aus dem deutschsprachigen Raum. Deutsche Staatsangehörige benötigen allerdings ein Visum für den Aufenthalt. Dieser Artikel versorgt Sie mit den nötigen Visa-Informationen, damit einem entspannten Reiseantritt nichts im Wege steht.
Überblick über die verschiedenen Visa
Das benötigte Visum hängt primär davon ab, was der Anlass Ihrer Reise ist und wie lange Sie vereisen möchten.
Für die meisten Besucher kommen das eVisitor Visum (subclass 651) und das Electronic Travel Authority ,,ETA“ (subclass 601) in Betracht. Diese gelten für touristische und geschäftliche Besuche von einer Gesamtdauer bis zu 3 Monaten (90 Tage).
Das eVisitor Visum kann gebührenfrei über einen Online-Antrag bei der zuständigen australischen Behörde beantragt werden. Die ETA kann bei den australischen Einreisebehörden gegen eine Servicepauschale online, bei Fluggesellschaften und bei Reiseagenturen in der Regel gegen Entgelt beantragt werden.
Für längere touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 12 Monaten ist das s.g. Visitor visa (subclass 600) erforderlich. Dieses Visum gibt es für Besucher aus Deutschland in vier verschiedenen Ausprägungen: Ein touristisches und ein geschäftliches Visum, sowie Visa, die auf Einladung einer Familie oder im Rahmen einer Reise eines registrierten chinesischen Reiseveranstalters erfolgen. Die Bearbeitung kostet 140 AUD (ca. 89 €).
Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Arbeitsvisa. Für deutsche Staatsangehörige wird vor allem das work and holiday Visum (462) von Relevanz sein (Kosten: 440 AUD, ca. 279 €). Eine weitere Übersicht von Arbeitsvisa und deren Kosten finden Sie hier.
Die wichtigsten Visa: eVisitor und ETA
Vermutlich wird für Sie ein eVisitor oder ein ETA die beste und günstigste Wahl sein.
Sowohl das eVisitor als auch das ETA sind keine klassischen Visa, sondern elektronische Einreisegenehmigungen, die elektronisch mit dem Reisedokument verknüpft sind. Ein Stempel im Ausweisdokument o.ä. erfolgt nicht. Wichtig ist, dass die Einreisegenehmigung vor Reiseantritt vorliegen muss.
Beide Einreisegenehmigungen sind ab Beginn ihrer Ausstellung 12 Monate gültig. Während dieser Zeit können Sie mehrmals einreisen, solange jeder Aufenthalt für sich 90 Tage nicht übersteigt.
Für einen Antrag wird nur ein gültiger Reisepass benötigt. Das Reisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Neben touristischen und geschäftlichen Aktivitäten sind auch kurzzeitige Studienaufenthalte von maximal drei Monaten erlaubt. Die Erbringung von Arbeitsleistungen sowie das Anbieten von Produkten und Dienstleistungen ist nicht gestattet. Unter strengen Voraussetzungen sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten möglich:
- Der Aufenthalt erfolgt hauptsächlich aus touristischen Motiven, die freiwillige Tätigkeit ist untergeordnet
- Keine Bezahlung, bis auf Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft oder Lebenshaltungskosten
- Die Arbeit ersetzt keine entgeltliche Tätigkeit
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Wir wünschen viel Spaß auf der Reise!