Für einen Aufenthalt in Australien benötigen deutsche Staatsbürger ein Visum. Dabei gibt es eine gute Neuigkeit: In den meisten Fällen können Sie das Visum online beantragen.

Wie das geht und was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier.
Welches Visum ist das Richtige für mich?
Bevor Sie die Frage beantworten können, ob Sie ihr Visum online beantragen können und wo dies möglich ist, steht die Frage, welches Visum für Sie in Frage kommt. In Australien stehen Ihnen abhängig von Dauer und Anlass der Reise nämlich eine Vielzahl von Visa zur Verfügung. Über den Visa-Finder der australischen Regierung können Sie sich hier einen Überblick verschaffen und das passende Visum für Ihre Bedürfnisse wählen.
Die wichtigsten Besuchervisa im Überblick
Es gibt zwei Visa-Kategorien, die für den Großteil der Besucher in Betracht kommen. Beide Kategorien sind online erhältlich.
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Für Touristen und Geschäftsreisende, deren Aufenthalt eine Dauer von 90 Tagen nicht übersteigt, kommen die Electronic Travel Authority ,,ETA“ (subclass 601) oder alternativ das eVistor Visum (subclass 651) in Betracht. Beides sind elektronische Einreisegenehmigungen und unterscheiden sich kaum. Beide können online beim australischen Innenministerium beantragt werden, für das ETA fällt dabei eine Gebühr von umgerechnet ca. 13 € an. Auch Reiseagenturen oder Fluggesellschaften bieten einen Visa-Service gegen Entgelt an. Eine unkomplizierte Option stellt auch der Online-Antrag über den Visa-Dienstleister iVisa dar. Hier kann man das ETA für ca. 16 € erwerben.
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Für längere touristische oder geschäftliche Aufenthalte bzw. Familienbesuche muss ein s.g. Visitor visa (subclass 600) beantragt werden. Der Antrag kann für Aufenthalte von 3, 6 oder 12 Monaten hier direkt bei den australischen Behörden gestellt werden. Die Bearbeitung kostet 140 AUD (ca. 89 €). Ob mehrmalige Einreisen erlaubt sind, entscheiden die Behörden.
Sind das ETA bzw. das eVisitor die richtige Wahl für mich?
Die überwiegende Zahl der Reisenden benötigt eine ETA und ein eVisitor Visum. Beide sind ab Ausstellung (häufiger Irrtum: nicht ab Reiseantritt!) 12 Monate gültig und erlauben mehrmalige Einreisen, wobei jeder Einzelaufenthalt max. 90 Tage dauern darf. Sie benötigen lediglich einen für die Reisedauer gültigen Reisepass sowie ggf. eine Kreditkarte bei Antragstellung für ein ETA (nicht für das eVisitor) bei der Behörde. Sie haben keine Kreditkarte? Dann bietet sich auch ein ETA-Antrag über iVisa an – hier ist keine Kreditkarte erforderlich.
Erlaubt sind touristische und geschäftliche Aufenthalte sowie ein Studienaufenthalt von bis zu 3 Monaten. In engen Grenzen ist auch eine ehrenamtliche Tätigkeit erfasst, wenn:
- die Tätigkeit nur untergeordnet neben einem touristischen Aufenthalt erfolgt
- bis auf eine Erstattung für Mahlzeiten, Unterkunft oder Lebenshaltungskosten keine Bezahlung erfolgt und
- keine entgeltliche Tätigkeit ersetzt wird.
Eine Reise zwecks medizinischer Behandlung, ein Work and Travel Aufenthalt oder das Anbieten von Arbeitskraft, Dienstleistungen und Produkten sind nicht gestattet.
ETA von iVisa: Schnell, einfach und sicher
Sie möchten Ihre Electronic Travel Authority ,,ETA“ auf schnellem, einfachen und für Ihre Daten sicheren Weg beantragen? Dann ist der ETA-Antrag vom Visa-Dienstleister iVisa, den Sie hier in 15 Minuten stellen können, eine gute Wahl.
Die entscheidenden Vorteile gegenüber Behörden: Der Antrag ist bewusst einfach gestaltet. Zudem achten MitarbeiterInnen gemeinsam mit Ihnen darauf, dass bei der Antragsstellung kein Fehler unterläuft – so werden empfindliche Verzögerungen vermieden. Sie halten Ihr Visum verlässlich und zügig: Bis zum nächsten Werktag, bei Bedarf sogar in 2 Stunden oder sogar in 15 Minuten!
Vergewissern Sie sich einfach selbst: Über 2500 iVisa-Kunden bewerten den Service auf Trustpilot mit hervorragend.